Auf Parkplatz Unfall gebaut, Polizei hat mir Bußgeld und Punkte in Flensburg gegeben?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Frost85m,

auch wenn ich die Meinung teile, dass der Bußgeldbescheid zu unrecht erstellt wurde, ist dieses für Deine Fragestellung irrelevant.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung dürfte auch auf dem Bußgeldbescheid stehen.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig, wenn man

  • den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht fristgerecht gestellt hat oder
  • das Bußgeld bereits gezahlt wurde

Da Du die Frist für den Einspruch nicht eingehalten hast und das Bußgeld bezahlt hast, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Du hast keinerlei Chancen jetzt 4 Jahre später noch etwas zu bewirken.

Was die vier Punkte angeht, hat sich die Sache sowieso erübrigt, weil die Punkte mittlerweile getilgt sind.

Was die 140,00 Euro angeht, so hast keine Möglichkeit hier was zurück zu fordern.

Bin zwar kein Fachmann für Versicherungsrecht, aber ich denke, auch was die Schadenregulierung mit dem Unfallgegner angeht, sieht es ähnlich wie bei dem Ordnungswidrigkeitenrecht   aus.

Die Frist für die Stellung eines Schadensersatzanspruches wird längst verstrichen sein. Aber vielleicht ist hier ja einer der sich im Versicherungsrecht besser als ich auskennt und Dir auch im Bezug auf die Schadensregulierung eine rechtlich sichere Antwort geben kann.

Schöne Grüße
TheGrow

Ehrlich gesagt klingt es schon sehr überzogen, für solch einen Unfall ein derart hohes Bussgeld samt 4 Punkten auszusprechen. Da müsstest Du dann ja schon besonders rücksichtslos mit Merkmalen der Gefährdung und Sachschaden gefahren sein.

Und die Aussage mit der "gegenseitigen Rücksichtnahme" statt "rechts vor links" trifft auf Parkplätzen laut regelmässiger Rechtsprechung auch in dieser Form zu. 

Eine Teilung des Schadens wäre in solch einem Fall durchaus ebenfalls eine Option gewesen, wenn erwiesenermassen beiden Parteien auch jeweils eine Teilschuld zuzusprechen gewesen wäre.

Aber nach dieser Zeit wirst Du alleine schon gegen den damaligen Bussgeldbescheid kein Rechtsmittel mehr haben, weil hier die Widerspruchsfristen lediglich ein paar Monate laufen. 

Und auch die Sache mit der Schadensregulierung dürfte nach knapp 4 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit inzwischen verjährt sein.

Hier stellt sich zunächst mal die Frage, ob auf dem Parkplatz die STVO gilt oder nicht. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 29.06.2010 - 1 U 240/09) hat hier ein bemerkenswertes Urteil gesprochen.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/ParkPlatzRechtsVorLinks.php

Demnach kommt die Vorfahrtsregel dann zum Einsatz, wenn die Fahrspuren "straßenartigen" Charakter haben. Wie nun die Situation bei dir tatsächlich aussah, können wir aus der Ferne nicht beurteilen, aber die Ausfahrspur der Tiefgarage hat oft einen "straßenartigen" Charakter.

Ich hatte vor kurzem ein Unfall auf einem Lidl Parkplatz und es wurde keine Strafe verhängt da troz "hier gild die stvo" Schild dies trotzdem rechtlich gesehen ein Privatparkplatz (von lidl) ist und darauf nur Rücksicht nehmen geltet. Sie hätten dir also kein Bußgeld vergeben dürfen. Allerdings war dein Unfall vor einigen Jahren deshalb glaube ich nicht das das möglich ist.

Das war vor vier Jahren - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich da im nachhinein noch irgendwas machen lässt. Wenn, dann hättest Du damals Einspruch erheben müssen. Ich sehe das allerdings genau so wie die Polizisten, die den Unfall aufgenommen haben - es gilt nunmal rechts vor links und wärest Du mit dem vorgeschriebenen Schritttempo gefahren, wäre es wohl gar nicht zu dem Unfall gekommen. Auf Parkplätzen gilt 10 km/h, da kann man bremsen. lg lilo