Darf man ein auf Excel basierendes Programm verkaufen?
Ich habe für meine Firma ein Excel Programm mit diversen Makros entwickelt, das wird momentan schon an 4 Standorten verwendet. Ich habe das eigentlich nur für unseren Standort gemacht,deshalb Gratis und in meiner Freizeit. Nach und nach wollten es auch andere Standorte. also haben die das auch von mir gratis bekommen. Excel ist nur ein hobby von mir. Nun habe ich eine Anfrage aus einem Konkurrenz Betrieb, die wollen auch damit arbeiten.Da es sich um einen Mitbewerber handelt möchte ich diesen das Prog. nicht schenken. Daher , darf ich für ein Prog das auf Excel basiert etwas verlangen, oder gehört egal was man mit Excel entwickelt das Urheberrecht Microsoft.
4 Antworten
Nein. Das Urheberrecht liegt nicht bei Microsoft. Es ist immer noch dein geistiges Eigentum.
Es gibt viele Entwicklungen die auf MS-Office Aufbauen, da hat Microsoft auch nichts mit zu tun. - Allerdings hat dein Kunde dann entsprechend eine Excel Lizenz zu erwerben, sofern er noch keine hat.
Das sehe ich aber im konkreten Fall nicht so:
. Ich habe das eigentlich nur für unseren Standort gemacht,deshalb Gratis und in meiner Freizeit.
Wenn er seine private Eigenentwicklung kostenlos der eigenen Firma bereit stellt, ist das stets sein geistiges Eigentum.
Das Thema Geistiges Eigentum ist eh relativ kompliziert.. wäre gut wenn man sich hier nur auf den Fall des Fragestellers bezieht.
Das Problem ist generell, daß es nicht "Dein" Programm ist.
Du hast dieses im Auftrag Deines Arbeitgebers entwickelt. Daher ist es i.d.R. auch der "geistige Eigentum" Deines Arbeitgebers.
Grundsätzlich kann man für die Programmierung von Makros etc. auch Lizensgebühren erheben - allerdings muss dies Dein Arbeitgeber entscheiden, da ihm das Programm "gehört"
beides eigentlich richtig. das wird kompliziert
zum besseren Verständnis frag ich dennoch: Bist du als Entwickler dort Tätig, dass es bei dir als Branchen-Identische Tätigkeit gewertet werden könnte?
Der Fragesteller verweist eindeutig darauf, dass es in der Freizeit gemacht wurde, als auch das Excel nur als Hobby genutzt wird. - Daher glaube ich, geht diese Schlussfolgerung im konkreten Fall nicht auf.
Wenn ich privat gerne Backe und deshalb ein gutes Rezept entwickelt habe, und der Firma anbiete, dass sie das Rezept kostenlos ausprobieren kann für die Kantine, bleibt das geistige Eigentum am Rezept immer noch bei mir.
Dies verhält sich leider bei Dingen, die ich direkt für das Unternehmen mache, für das ich arbeite, anders.
Stellt z.B. eine Angestellte in einer Konditorei ein neues Rezept für eine Torte zusammen, darf sie dieses auch nicht als "ihr Rezept" verkaufen - auch wenn sie es in ihrer Freizeit getan hat.
Ein LKW-Fahrer, der in seiner Freizeit ein neues Lademittel-Sicherungssystem entwickelt, kann dies i.d.R. auch nicht selbst als Patent anmelden, da die Entwicklung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit stattgefunden hat.
Mir war da was, dass es mit dem Tätigkeitsfeld zusammen hängt, in dem man arbeitet. Wenn die Person, die etwas 'Entwickelt' das nicht mit den Kenntnissen der in der Branche erworbenen mitteln gemacht wurde. - Wie dein Konditor, der jetzt kein Kuchen entwirft, sondern z.B. das Ladesystem in seiner Freizeit entwickelt. - Ich weiß worauf du hinaus willst, aber ich kann hier nicht mit Gesetzestexten und Belegen ankommen. - Ich ging bei dem Fragesteller ehrlich gesagt auch nicht davon aus, dass er Software Entwickler ist, und die Grundfähigkeit durch die Branche erworben hat.
Mit dem Thema habe ich mich schon mal auseinandergesetzt, weil es mich interessierte. Wenn ich als Entwickler das Programmieren durch die Firma erlernt habe, und privat nun etwas entwickeln möchte, was ich später verkaufen möchte, muss ich mir erst das "Ok" der Firma holen, dass ich das machen darf.
Naja, ich bin z.B. als Speditionskaufmann angestellt.
Entwickle ich z.b. einen neuen Ladungsträger, darf ich diesen auch nicht zum Patent anmelden - auch wenn dies nur indirekt im Zusammenhang mit meiner Arbeit steht.
Auch wenn ich eine Software für Laderaumplanung entwickle, darf ich diese nicht selbst vermarkten - obwohl ich nicht als ITler angestellt bin.
Also wie es 100% rechtlich aussieht, ist glaub ich einfach nur sehr schwer. Ich würde mal behaupten, das einfachste ist, mit dem Chef der Firma zu sprechen, damit ist man dann jedenfalls 100% auf dem grünen Zweig.
Ui ganz gefährliche Kiste
also wenn du mit einem Microsoft -Produkt Geld verdienst, ohne das Microsoft davon etwas abbekommt - das gibt richtig richtig Ärger, wenn die das spitz kriegen
...darf ich für ein Prog das auf Excel basiert etwas verlangen...
Wenn du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast, dann ja.
In der Regel sind Programme und Produkte, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses entwickelt werden, automatisch das geistige Eigentum des Arbeitgebers.