auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit als Werkstudent? Rechtschutzversicherung?
Hallo,
mich würde die Definition einer "auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit" interessieren? Diesen Satz findet man bei der Rechtschutzversicherung, wenn es darum geht, dass volljährige, unverheiratete Kinder (Student) mitversichert sind.
Geht man als Werkstudent einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nach?
Eventuell kann mir jemand ein paar Beispiele geben.
Vielen Dank.
Mit freundilchen Grüßen
2 Antworten
Geht man als Werkstudent einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nach?
Hi iamkrische,
also 100 Pro nicht - du bist Student und die Werkstudententätigkeit mit max. 20 h/Woche ist ja nur ein Hinzuverdienst😂
Anders wäre es, falls du tatsächlich über 20 h/Woche tätig bist und somit deinen Studentenstatus verloren hast: dann verlieren z.B. auch deine Eltern den Kindergeldanspruch und du die kostenlose Mitversicherung bei PHV- u. RS-Versicherungsschutz😥
AusbildungsstatusOb ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Näheres über die Werkstudententätigkeit findest du in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450€
2. Die 20-Stunden-Regel für Jobs in der VorlesungszeitDu bist als ordentliche/r Studierende/r anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbst. Sofern du eine Anstellung hast, in der du mehr arbeiten musst, geht man davon aus, dass dein Studium hinter deinem Job zurücktritt und du mehr Arbeitnehmer bist als Studierende/r. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien kannst du problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn du dies häufiger machst, musst du allerdings die 26-Wochen-Regel beachten.
Arbeitest du (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, darfst du ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In diesem Fall musst du aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst deine Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
- Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort! MfG
Werkstudententätigkeit ist ja gerade eben NICHT eine auf Dauer ausgelegte Berufstätigkeit.
Dein Status ist dann eben immer noch Student. Sowohl in der Rechtsschutz- als auch privaten Haftpflichtversicherung kannst du bei den Eltern kostenlos versichert sein.
Vielen Dank! MfG