Atemalkohol Blutalkohol?

6 Antworten

Guckst Du in www.promillerechner.net und rechnest Du das mal schön selbst aus.

Aber was soll die Frage?

Der Grenzwert liegt bekanntermaßen bei 0,5%o - die Wahrscheinlichkeit, dass sich nach der Pustevorlage aus der Blutprobe noch ein so viel niedrigerer Wert ergibt, ist extrem gering; schließlich haben sie die Blutprobe ja auch sehr bald nach dem Pusten abgenommen, so dass Dir da nur wenig zugutegerechnet werden kann.

Stell Dich also auf eine Zeit äußerster Fahrzeugschonung ein.

marcco  21.05.2014, 19:06

Liegt der Wert über 1,1 %o besteht eine absolute Fahruntüchtigkeit. Das ist eine Straftat und wir deutlich härter bestraft. Daher ist es logisch, dass der Fragesteller sich mit der Problematik beschäftigt.

bronkhorst  22.05.2014, 07:26
@marcco

Stimmt... ja, dann kann's noch mal spannend werden!

Bei 1,06‰ liegst Du so knapp an der 1,1‰-Grenze, daß keine vernünftige Voraussage möglich ist. Wenn aber das Trinkende so kurz vor der Kontrolle liegt, ist eher noch mit einem ansteigenden BAK-Wert zu rechnen.

Kurz: Abwarten, bis die Laborergebnisse vorliegen.

Bis 1,1‰ liegt "nur" eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500€ Geldbuße, 28,50€ Gebühren und Auslagen, den Laborkosten, 2 Punkten (nach neuem System!) und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird.

Ab 1,1‰ liegt eine absolute Fahruntauglichkeit vor. Das ist dann keine OWi mehr, sondern eine Straftat nach StGB §316.

Über das Strafmaß entscheidet der Richter, als grobe Abschätzung an Hand ähnlicher Fälle: Geldstrafe iHv 30-60 Tagessätzen (1 TS = 1/30 deines Monatesnettoeinkommens), Entzug der Fahrerlaubnis nach StGB §69, Sperre für den Neuerwerb von ca. 9-12 Monaten.

Eine MPU vor Neuerteilung ist eher unwahrscheinlich, falls Du Ersttäterin bist.

Die Vortests sind in der Regel relativ genau. Jedoch kann der Wert durchaus am Ende auf über 1,09 %o kommen. So genau kann man das leider nicht vorhersagen, zumal ein "Glas Jacky Cola mit viel Eis" eine sehr ungenaue Aussage ist.

Für dich, heißt es jetzt einfach hoffen, dass du noch unter 1,1 %o hattest und die Beamten keine Ausfallerscheinungen festgestellt haben. Bei einem Wert so, so nah an der absoluten Fahruntüchtigkeit, genügt schon eine leichte Ausfallerscheinung, um eine relative Fahruntüchtigkeit zu begründen. Das wäre dann eine Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB. Dann wird es wirklich ernst.

Gruß

Warte es einfach ab, für wie lange du den Führerschein los bist. Das wird nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Wer 5 Gläser Alkohol trink, t(egal welchen) und dann noch Auto fährt. gehört nicht in den Straßenverkehr.

Vor allem passiert das so nicht beim ersten Mal.

hier kann Dir wohl niemand eine exakte Angabe machen, aber der Wert könnte sich durchaus um 40% erhöhen, das wäre nicht das erste Mal...

Trotzdem musst Du einfach abwarten wie lange Du letztendlich auf den Führerschein verzichten musst...