Betrugsversuch nach der Klausur möglich?
Eine Freundin von mir hat heute eine Klausur in Deutsch geschrieben. Dazu hat sie eine komplette Interpretation aus dem Internet teilweise übernommen. Jetzt hat sie bedenken, dass der Lehrer das rausfinden könnte und ihr 0 Punkte gibt. Ich bin aber der Meinung, dass es nur dann als Betrugsversuch gilt, wenn man während der Klausur erwischt worden ist und nicht im nachhinen.
Vielen Dank im Vorraus
13 Antworten
Natürlich darf eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden, wenn im Nachhinein klar wird, dass es sich um einen Betrug handelt.
Das ist eine sehr merkwürdige Vorstellung.
Es käme mir vor, als ob man einen Einbrecher
nur bestrafen würde, wenn man ihn auf
frischer Tat ertappt.
Klar kann sie auch danach belangt werden.
Mal angenommen jemand hätte 1:1 kopiert was sie geschrieben hat und beide geben gleichzeitig ab. Meinst du beide werden gleich gut bewertet?
Solange sie nicht den exakten Wortlaut verwendet hat sollte das egal sein. Man darf sich auch mit fremden Interpreationen auf eine Klausur vorbereiten...wäre ja noch schöner wenn das nicht ginge.
Oh ich habe das so verstanden, dass sie sich mit der Interpretation vorbereitet hat...Aber selbst dann wird der Lehrer schwierigkeiten haben zu beweisen, dass sie nicht einfach zufällig vorher eben diese Interpretation gelesen hat. Außer der Wortlaut ist halt 1:1 übernommen.
Da steht doch ganz klar, dass sie während der Klausur
hätte erwischt werden können. Wobei denn, wenn sie
es nicht während der Klausur getan hat?
Um die Beweislage geht es gar nicht. Hier wurde
gefragt, was passiert, wenn es "rauskommt".
Nein, ist nicht so.
Auch wenn die wahrscheinlichkeit dass das rauskommt entsprechend gering ist, aber wenn deine Freundin sihc das geistige Eigentum eines anderen zu nutze macht und das 1 zu 1 übernimmt, dann ist das Betrug, denn deine Freundin hat ja wohl kaum eine eigene Leistung erbracht, sondern eine andere als ihre eigene Ausgegeben, ohne das entsprechend bemerkbar zu machen (quasi Plagiat). Sollte der Deutschlehrerdas auffallen und er das entsprechend auch im Internet finden, dann kann er ihr eine schlehcte Note geben, denn eine eigene Leistung wurde ja wohl nicht erbracht
Klar, aber nicht während der Klausur - wenn also
das Thema bekannt ist - das Werk eines Anderen
abschreiben.