Umzug in andere Stadt trotz Hartz4? Erstausstattung möglich?

9 Antworten

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bringt auch dein freund etwas mit in die wohnung?

erstausstattung steht dir in dem fall ganz bestimmt zu, aber zu dir wird auch ein begutachter kommen und der entscheidet dann wieviel geld er dir zur verfügung stellt. vielleicht ist dein sachbearbeiter auch so lieb und stimmt direkt am schreibtisch zu. viel glück^^

sorgenkind91 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 13:00

wir haben nicht wirklich viel möbel, ich bringe couchgarnitur ein er tische und fernseher...in der neuen wohnung wäreeine einbauküche enthalten

laberkiki  24.06.2010, 13:01
@sorgenkind91

jupp. dann kriegst du noch geld für eine waschmaschine oder einen schrank. warts ab^^

sorgenkind91 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 13:03
@laberkiki

und was wäre mit malerbedarf? mir wirdja nun schon die erstausstattung fürs kind versagt vom freien träger...muss bissl rechnen

laberkiki  24.06.2010, 13:10
@sorgenkind91

malerbedarf glaube ich nicht dass ihr kriegt. schließlich geht man davon aus dass die wohnung vom vormieter bzw vom vermieter gestrichen ist wenn ihr einzieht. alles andere wird als luxus angesehen. warum wird dir die erstausstattung verweigert fürs kind? zahlt der vater?

sorgenkind91 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 13:14
@laberkiki

ich lebe mit ihm zusammen er würde zuviel verdienen...er ist aber nur lehrling und hat monatliche fahrtkosten in höhe von 400euro diese werden aber ne berücksichtigt...

laberkiki  24.06.2010, 13:16
@sorgenkind91

wenn die fahrtkosten beruflich bedingt sind müssen diese berücksichtigt werden^^

würde zu einem anwalt für sozialrecht gehen. ansonsten sollten euere eltern auch ein bisschen mithelfen ;-)

sorgenkind91 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 13:21
@laberkiki

bei meinen eltern eher fehlanzeige verstehe mich mit ihnen nicht...wohne seitdem ich 16 bin nicht mehr bei ihnen... und seine mutti kann uns nur seelisch und moaralisch unterstützn<----wofür wir ihr auch sehr dankbar sind...aber wirkliche hilfen gibt es nicht... aber vor allem die annahme ich hätte zugriff auf sein geld finde ich schon lächerlich jeder hat sein geld aber das will die ne begreifen...

laberkiki  24.06.2010, 13:27
@sorgenkind91

ist schon klar...

versucht auch mal bei caritas, rotes kreuz oder bei der diakonie. notfalls helfen mütterzentren auch für die erstausstattung eines kindes. ein "fensterchen" gibt es überall, auch bei kirchen wenn es sein muss. drück die daumen :-)

sorgenkind91 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 13:31
@laberkiki

danke...ich werde morgen zur diakonie gehen...

Grundsätzlich hast du Anspruch auf die Zustimmung der ARGE zum Umzug - und damit die Kostenübernahme -, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dass dir eine größere Wohnung nach den Angemessenheitsrichtlinie zusteht, ist kein wichtiger Grund. Erst wenn die jetzige Wohnung unzumutbar klein ist, ist ein solcher Grund gegeben.
Der Umzug in eine andere Kommune bedarf eines zusätzlichen Grundes. Das heißt: selbst wenn du dir jetzt eine größere Wohnung suchen darfst, gilt die Zustimmung eben nur für deine Kommune.
Ob du Anrecht auf eine Erstausstattung hast, ist letztlich nicht zu beantworten, da die KdU-Richtlinien vieler Kommunen sehr auslegungsbedürftig sind. In einigen spielt es eine Rolle, ob du schon einmal diese Leistungen erhalten hast, andere zahlen nur beim Erstauszug aus dem Elternhaus bzw. wenn ein unvorhersehbares Ereigniss vorliegt.

sorgenkind91 
Beitragsersteller
 25.06.2010, 09:35

ich war heute nachfragen ich darf in eineandere stadt umziehen, habe auch den driftigen grund dafür...erstaustattung wird mir auch genehmigt da es meine erste wohnung ist!

VirtualSelf  25.06.2010, 11:52
@sorgenkind91

Glückwunsch.
Ich hoffe, du hast es dir schriftlich geben lassen ;)

Die ARGE zahlt dir den Umzug nur "aus beruflichen Gründen" oder "einem wichtigen Grund", dass heisst wenn du dort eine Arbeitsstelle hast und deswegen umziehen musst. Normalerweise bekommt man für die eigene Wohnung ein Startkapital für Erstausstattung, wie das in deinem Fall ist, weiß ich aber nicht genau. Bei mir war es zum Beispiel so, dass ich z.B. eine Waschmaschine gebraucht hätte, weil ich in der alten Wohnung eine Gemeinschaftswaschmaschine hatte und die ARGE sich wegen dem "unnötigen" Umzug quergestellt hat. Am besten erkundigst du dich mal bei deinem Sachbearbeiter wie das in deinem Fall genau aussieht.

Also ich weis ganz sicher das du den Umzug beantragen musst. Zweifach zum einen wo du wegziehst und infolge dieser Verfolgung vom Amt wird die Wohnung zur Kontrolle vom anderen Amt angemeldet werden müssen. Also den Antrag musst du dem allem voranstellen.

sorgenkind91 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 13:18

okay...danke dir

Na klar - die Arge an deinem jetzigen Wohnort ist ja froh, wenn sie dich endlich los ist.

Die werden dir keine Steine in den Weg legen.

ABER die Arge am neuen Wohnort wird nicht zahlen wollen mit der Begründung: "Sie hätten dort ja nicht wegziehen müssen..."

VirtualSelf  24.06.2010, 15:40

Im Prinzip korrekt durchdacht.
Dennoch wird die aktuell zuständige ARGE keine Genehmigung zum Umzug in eine andere Kommune erteilen, wenn nicht ein besonderer Grund vorliegt.