Arbeitszeugnis unterschreibt WER?

4 Antworten

Als Betriebsinhaberin hast Du natürlich das Recht und auch die Pflicht, ein Arbeitszeugnis zu unterschreiben.

Wenn Du Inhaber des Geschäftes warst/bist, kannst nur Du die Bestätigung ihrer Eigenverantwortlichkeit unterschreiben und Niemand Anderes. Es ist kein Zeugnis im herkömmlichen Sinne, sondern eine Ersatzbescheinigung anstatt des Meisterbriefes, und sehr viel wert für sie.

Das Arbeitszeugniss einer leitenden Angestellten unterschreibt die / der ChefIn des Unternehmens. Egal ob ein Meisterbrief oder keine Ausbildung im Beruf vorhanden ist. Da ist ChefIn ChefIn.

Hallo herdamit,

in der Regel unterschreibt der Chef/Chefin das Dienstzeugnis.

Lg Alfred