Arbeitszeugnis unterschreibt WER?
Hallo, ich habe eine dringende Frage. Ich hatte mal einen Friseursalon.
Selbst habe ich keinen Meister . Hatte in der Zeit mehrere verschiedene Meister ( technische Leiter ) eingestellt die im Laden anwesend waren damit der Betrieb offen bleiben kann. Nun denn. Ich hatte eine Angestellte, die die salonleitung übernahm und das Personal führte, sich um die Pünktlichkeit der technischen Leitung kümmerte, Aktionen und Angebote gestaltete usw.
Nun möchte sie sich selbständig machen und Brauch ein Arbeitszeugnis , in der bestätigt wird, dass sie auch die leitende Stellung bei mir hatte . (Gemäß hwo 7b : sie muss 4 jahre leitende Position und eigenverantwortliche Erfahrungen nachweisen )
Frage: Kann ich ihr dieses Arbeitszeugnis erstellen ?? Ist es dann auch gültig ( da ich ja kein meister bin ).. Wir haben nämlich beide keinerlei Kontakt mehr zum damaligen technischen Leiter oder Meisterin.
4 Antworten
Als Betriebsinhaberin hast Du natürlich das Recht und auch die Pflicht, ein Arbeitszeugnis zu unterschreiben.
Wenn Du Inhaber des Geschäftes warst/bist, kannst nur Du die Bestätigung ihrer Eigenverantwortlichkeit unterschreiben und Niemand Anderes. Es ist kein Zeugnis im herkömmlichen Sinne, sondern eine Ersatzbescheinigung anstatt des Meisterbriefes, und sehr viel wert für sie.
Das Arbeitszeugniss einer leitenden Angestellten unterschreibt die / der ChefIn des Unternehmens. Egal ob ein Meisterbrief oder keine Ausbildung im Beruf vorhanden ist. Da ist ChefIn ChefIn.
Hallo herdamit,
in der Regel unterschreibt der Chef/Chefin das Dienstzeugnis.
Lg Alfred