Wie oft hat hat man das Recht sein Arbeitszeugnis ändern zu lassen?

3 Antworten

Da wirst Du keine "Zahl" bekommen, da das pauschal nicht beantwortet werden kann.

Man kann nach § 109 Gewerbeordnung eine Zeugnisberichtigung verlangen wenn man kein "ordnungsgemäßes" Zeugnis bekommen hat.

Wenn im Zeugnis z.B. Korrekturen zu finden sind, der Inhalt fehlerhaft ist, wesentliche Teile fehlen, die "falsche" Person unterschrieben hat.

Sollte das Zeugnis allerdings formell richtig, wohlwollend und wahrheitsgemäß sein, kann man keine Änderung verlangen nur weil z.B. die "Benotung" nicht passt.

Stellt der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis mit der Note "Drei" aus und der AN möchte ein Zweier-Zeugnis, muss er nachweisen können, dass er das auch verdient.

Umgekehrt muss ein AG der ein Vierer-Zeugnis ausstellt auch nachweisen können, dass der AN wirklich so "schlecht" war.

Fehlt im Arbeitszeugnis der Schlußsatz mit dem Grund der Zeugniserteilung, dem Dank für geleistete Arbeit, dem Bedauern dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und den guten Wünschen für die Zukunft (beruflich wie privat), gibt es allerdings keinen Grund für eine Änderung.

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu schon festgestellt, dass auf diesen Schlußsatz kein Rechtsanspruch besteht.

Du siehst, es gibt kein "automatisches Recht" auf eine Änderung. Es kann, sollte der AG immer wieder "Fehler" ins Zeugnis einbauen, aber auch mehrmaligen Änderungsanspruch geben.

Bei arbeitsrechtlich unzulässigen formalen und/oder inhaltlichen Fehlern so lange, bis es richtig gestellt ist.

Anm.: Das gebietet aber auch bereits die Logik, weshalb ich der Meinung bin, dass die Frage im Grunde zu allgemein gehalten ist.

Wie oft möchtest du denn das Arbeitszeugnis geändert haben? Ein Arbeitgeber ist verpflichtet einem Arbeitnehmer in Form und Inhalt ein Wohlwollendes nicht nachteiliges Arbeitszeugnis auszustellen. Das heißt also das der weitere berufliche Weg durch das Arbeitszeugnis nicht behindert werden darf. Insofern könnte man das Arbeitszeugnis so lang Nachbessern lassen, bis der Inhaltstext auch dem entspricht. Es dürfen nur Tatsachen benannt werden und keine evtl. Vermutungen oder Annahmen. Man sollte sich das Arbeitszeugnis dennoch gut durchlesen. Versteckte doppeldeutige Formulierungen sind zwar unzulässig, was aber nicht heißt das negatives nicht im Arbeitszeugnis enthalten sein kann. Ich kann auch etwas durchaus positiv Formulieren, auch wenn es genau anders herum ist.

So zumindest ist mir das bekannt, und so habe ich selbst auch schon ohne Schwierigkeiten ein Arbeitszeugnis selbst verfasst.