Ist es normal das die Vorlaufzeit als Bäckereifachverkäuferin nicht bezahlt wird?
Hallo ich arbeite als bäckereifachverkäuferin und muss morgens eine halbe Stunde früher anfangen um die Auslage zu füllen! Ich bekomme für diese Zeit aber kein Gehalt was nach Aussage der Chefin eben normal ist? Ich verstehe das aber nicht. Ist das tatsächlich normal und rechtens?
Liebe Grüße
6 Antworten
Meines Erachtens gehört das zur Arbeitszeit und müßte in der vorgegebenen Arbeitszeit einberechnet sein, oder ist zusätzlich als Überstunde zu berechnen, die Du dann bezahlt bekommst, oder abbummeln kannst.
Ja, rechtlich kann es aber nicht in Ordnung sein; höchstens so üblich in so kleinen Läden.
Nein ein kleiner Laden sind wir nicht.
Dann sollte die zusätzliche Arbeitszeit auch vergütet werden.
Komme aus einem anderen Berufszweig.
Das auffüllen der Auslage gehört zu deiner Arbeit, also gehört es zu deiner bezahlten Arbeitszeit.
Wenn ich z.B. im technischen Bereich vor der Arbeitszeit da sein muss, um z.B. die Maschinen einzuschalten und einzurichten, zählt es bereits zur bezahlten Arbeitszeit.
Eine Ausnahme wäre z.B. das Umziehen der Berufskleidung. Das würde zu deiner Freizeit gehören.
Vielleicht hat deine Chefin eine falsche Auffassung der Arbeitszeit und bisher hat sich noch keiner deiner Kolleg*innen beschwert.
Hallo wenn uns was nicht passt können wir ja gehen heisst es wenn einer genauer nachfragt.
Den tollen Spruch habe ich auch mal gehört. Aber nur einmal! Ich hab meine Arbeit liegengelassen und war schon fast an der Tür, da kam die Frage "Wo willst du denn hin?" "Du hast doch gesagt, ich kann gehen!". - Ja, ich arbeite noch in der Firma.
Gut, die Lösung muss nicht immer funktionieren. Aber immer nur in sich reinfressen ist auch keine Lösung.
Ganz klar: Das ist Arbeitszeit und ist zu bezahlen. Keine Ahnung, wie bei Dir die Situation in Sachen Stellen ist - bei uns suchen Bäckereien händeringend nach Verkäuferinnen (m,w,d). Ich würde an Deiner Stelle da kurzen Prozess machen.
nein, wenn du Tätigkeiten erledigst die der Arbeitgeber vorschreibt, dann ist es Arbeitszeit.
Wir dürfen diese halbe Stunde nicht mal auf den monatlichen Stundenzettel drauf schreiben.
ist ja auch klar, sonst müsste sie ja bezahlt werden. Aber es ist rechtlich nicht erlaubt. Wenn deine Arbeitszeit um 8 Uhr losgeht, dann kannst du um 8 Uhr fertig dastehen und deine Arbeit beginnen. Um 5 vor acht kannst du noch gemütlich vor dem Laden rumstehen. Allerdings ist es schwierig das durchzusetzen wenn die Kollegen nicht mitmachen.
ganz klar arbeitszeit. ab zum anwalt
Wenn ich Frage höre ich nur das wäre in dem Beruf normal und überall so! Es wird erwartet das wir diese Zeit einfach einbringen ohne Vergütung oder Überstunden zu fordern.