ich beschäftige mich gerade mit testamenten und pflichterbe usw. weil ich unverheiratet in einer beziehung bin und das geregelt haben möchte. und beim nachdenken hab ich mir folgende frage gestellt:
nehmen wir an: ein mann, einzelkind. eltern, ehefrau und sonst. Verwante sind gestorben, er hat nur noch 1 sohn. dieser ist dann alleinerbe (Geld, Haus, ...) und der mann hat dies auch nochmal in einem testament festgehalten. alles läuft prima, bis dem sohn eine sicherung durchbrennt und den vater umbringt. es wird ihm nachgewiesen, er wird verurteilt und kommt in den knast. Wer bekommt nun das Erbe? Es ist ja nur mehr der Sohn da, also müsste es an ihn gehen. Was aber in diesem fall - wenn der erbe den erblasser tötet? Bekommt er es trotzdem?
Ich hab ja mal gehört, dass wenn zB ein Kind dem Elternteil was schlimmes antut, der Elternteil das Kind enterben kann. Ein Mord wäre dann ja denke ich sowas "schlimmes". Aber in unserem Fall hier, hat das Elternteil gar keine Chance mehr, das Kind zu enterben. Springt hier der Vater Staat ein und regelt die Sache? Und wer bekommt dann das Erbe? Bleibt es an einem sicheren Ort, bis der Sohn wieder draussen ist? Oder bekommt eine Stiftung, ein wohltätiger Verein das Erbe vom Staat?
Keine Sorge, ich hab sowas nicht vor :D mich würd nur interessieren, was in so einem Fall passieren würde.