Arbeitsvertrag dritten zeigen
darf man einen Arbeitsvertrag zur Überprüfung einem Dritten vorlegen? auch wenn im vertrag eine verschwiegenheitsklausel über den vertrag festgehalten ist?
4 Antworten
Eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht grundsätzlich als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis über das, was man allgemein als "Betriebsgeheimnisse" bezeichnet, ferner grundsätzlich insofern, als betriebliche Belange eine Verschwiegenheitsverpflichtung rechtfertigen (dazu zählen auch personenbezogene Daten Dritter).
Darüber hinaus gehende Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, selbst wenn sie als arbeitsvertraglich Klauseln "vereinbart" wurden, sind unwirksam.
So darf ein Arbeitnehmer trotz gegenteiliger Klausel im Arbeitsvertrag auch mit Dritten über sein Gehalt sprechen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. 10. 2009, Az. 2 Sa 237/09).
Sofern im Arbeitsvertrag selbst keine Interna enthalten sind, die eine Verschwiegenheit rechtfertigen, ist eine Klausel, die zur Verschwiegenheit über den Arbeitsvertrag verpflichtet, nicht bindend, da dann keine betrieblichen Belange berührt werden, die eine solche Verschwiegenheitsverpflichtung rechtfertigen würden.
Das heißt: In diesem Fall (keine Beinhaltung von Betriebsgeheimnissen, betrieblichen Interna) darfst Du Deinen Arbeitsvertrag nicht nur Dritten zur Überprüfung zeigen, sondern Du darfst ihn jedem zeigen und mit jedem über ihn sprechen.
Solange du nicht unterschrieben hast ist es ein Stück Papier, welches du, wenn du willst, im Kaufhaus ans Schwarze Brett nageln kannst. Erst mit unterzeichnung des Vertrags erkennst du diese Klausel überhaupt an! Ausnahme: wenn du bei der Aushändigung entsprechend instruiert wurdest.
Eine Klausel ist nicht alleine schon deshalb wirksam, weil sie irgend wo steht und/oder unterschrieben wurde - sie muss auch ihre Berechtigung haben, also gerechtfertigt und verhältnismäßig sein.
Hat sie keine Berechtigung, ist sie ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig, dann ist sie unwirksam, nichtig - auch wenn sie unterschrieben worden ist!
na wenn ihr zwei das sagt................
dann nicht, aber, wer sollte das rausbekommen?
kannst Du diese Klausel mal posten?
eigentlich ist es egal wie sie formuliert ist.
Wenn Du einen RA zum überprüfen des Arbeitsvertrages heranziehst kann das nicht unterbunden werden. Ansonsten würde das eine unangemessene Benachteiligung sein.
Davon abgesehen ist der RA zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Einzige richtige Antwort bisher :)