Edeka Aushilfe - Wie funktioniert das mit der Kündigung?

5 Antworten

Du schaust in deinen Vertrag was die Kündigungsfristen sind und kündigst zum entsprechenden Datum. Da ist keine besondere Form notwendig. Es sollte halt schriftlich sein. Zur Sicherheit lässt du dir den Erhalt schriftlich bestätigen. Wenn du alleine aufgrund des Verhaltens des Chefs kündigst, dann schreib das ruhig in sachlichen Worten auch rein. z.B. Es ist mir leider nicht möglich außerhalb der fest vereinbarten Tage kurzfristig einzuspringen. Die Tätigkeit an sich macht mir Spaß, aber aktuell leidet meine Berufsausbildung unter den kurzfristigen Änderungen des Dienstplanes, was ich nicht weiter tragen kann.

Vielleicht liest das ja ein Vorgesetzter deines Chefs.

HolyRihanna 
Beitragsersteller
 01.10.2017, 15:48

Hach ja, mein Vertrag liegt da auf der Arbeit. 🙄 Ich denke aber, dass es eh nicht berücksichtigt wird, wenn ich das so formuliere. Ich habe nur erwähnt, dass dieser Nebenjob zeitlich meine Ausbildung stark beeinflusst und behindert.

Wen der  Chef  sich so   verhält dann ist auch eine fristlose  Kündigung  möglich!Selbst ein  Chef darf nicht alles  und wen du ihm   ärger machen willst kündiegst du nicht nur sondern   informierst die zentrale was er das macht dann war er wohl mal Chef!In keinem Arbeitsvertrag steht das man sich so  behandeln lassen muss  damit ist eine   fristlose  Kündigung auch gerechtfertigt!

Familiengerd  01.10.2017, 17:59

Wen der  Chef  sich so   verhält dann ist auch eine fristlose  Kündigung  möglich!

Nein!

Erst müsste "der Chef" abgemahnt werden mit der Androhung einer (fristlosen) Kündigung.

Auch wenn es "aussichtslos" erscheinen mag: er muss durch diese Abmahnung die Chance bekommen, sein Verhalten zu ändern.

HolyRihanna 
Beitragsersteller
 01.10.2017, 15:46

Ich weiß nicht genau, ob was er macht legitim und in Ordnung für die Zentrale ist. Ist ja schon seit 17 Jahren Filialleitung. Auf der anderen Seite möchte ich keinen unnötigen Ärger machen sondern einfach nur da weg.

herakles3000  01.10.2017, 15:53
@HolyRihanna

Anschreien  rücksichtslose behandeln ist nicht legitim die Leibeigenschaft ist vorbei.Was man sich bieten lasen müsste wäre wen man Fehler Gemach hat mal sich  mal anschreien zu lassen aber nicht grundlos oder täglich oder das keine Rücksicht auf  die Verträge genommen werden bzw der  arbeitsszeiten!Auch wen er da 17 jahre   schon arbeite    so hat er sich keine 17 Jahre verhalten den dann  wäre er niemals Filialleiter geworden!Das verhalten  kann man sogar schon als Mobbing ansehen!Und das darf nicht mal ein Chef!

Kündigung einreichen und mitteilen, dass du ab sofort unentgeltlich von der Arbeit fern bleibst.

Eine Vertragsstrafenklausel sollte in deinem Arbeitsvertrag nicht enthalten sein. Außerdem sind die Vertragsstrafenklauseln in 99% der Fälle in jedem Arbeitsvertrag nicht wirksam, da diese falsch formuliert sind (Pauschaltexte). Vertragsstrafenklauseln müssen detailliert umschreiben, bei welchen Vergehen (Einzelaufzählung) eine Strafe droht.

Hast du eine Probezeit vereinbart? Dann innerhalb 14 Tage. Ansonsten am besten morgen kündigen zum 31.10.2027.

Das Arbeitsverhältnis zwischen uns kündige ich zum....

Mit freundlichem Gruß

HolyRihanna 
Beitragsersteller
 01.10.2017, 15:44

Ich habe „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ geschrieben, weil ich mir nicht so sicher bin.

HolyRihanna 
Beitragsersteller
 01.10.2017, 15:33

Es gab keine Probezeit. Alles was ich mitbekommen habe, ist irgendwas mit „4 Wochen Kündigungsfrist“..

Lies deinen Vertrag und kündige  zum nächsten Termin.

Für Beide das einfachste.
Aber die Zentrale kannst du informieren, die wollen oft von Aussen stehenden wissen, wie das so läuft in den Läden.