Kann ich einfach so kündigen(Aushilfe)?

4 Antworten

Du mußt schon in deinen Vertrag schauen was da vereinbart wurde. Es gib Kündigungsfristen. In der Probezeit sind das 14 Tage.
und wenn du Leistungen vom JC bekommst, werden die dir ziemliche Probleme bereiten, weil du dann nicht von dir aus kündigen darfst. Gibt eine Sperre.

Kommt auf deinen Dienstvertrag an, da steht drin was ihr untereinander schriftlich festgehalten habt.

Auf jeden Fall, solltest du eine schriftliche Kündigung schreiben.

ren62  12.10.2017, 19:34

DEUTSCHE Sprache - SCHWERE Sprache Dieser Spruch trifft genau auf das Wort "Dienstvertrag" zu. Ich lerne immer wieder was Neues. Danke

ren62  12.10.2017, 15:48

ok, ich verstehe, das Gesetz gibt's bei uns nicht.

Familiengerd  12.10.2017, 17:29
@ren62

Wegen Deiner Formulierung "Dienstvertrag" habe ich auch besonders auf deutsches Recht verwiesen, weil sich das nach "Österreich" oder "Schweiz" anhört.

Zwar ist der Begriff "Dienstvertrag" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch BGB völlig normal, im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland aber eher die Ausnahmen.

Familiengerd  12.10.2017, 14:01

Auf jeden Fall, solltest du eine schriftliche Kündigung schreiben.

Das ist nichts, was man nur "sollte" - jedenfalls nicht nach deutschem Recht!

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - gleichgültig, welcher Art - ist vom Gesetz zwingend schriftlich (wortwörtlich "Blatt Papier") vorgeschrieben.

Aber kalr, du bist angestellt. Egal wie. Somit ist eine Kündigung fällig. Kündigungsfrist beachten etc.

Aushilfe in manchen Gewerben werden aber auch auf Sofort gangen gelassen, weil eine Aushilfe, die keine Lust hat eh nichts bringt.

Sprich das am Besten mit dem Chef ab, dann wird der dir schon sagen, ob er es auch schriftlich benötigt. Vllt reicht ja auch mündlich.

Wenn du eine schreiben sollst, reicht im Grunde ein Satz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen mit ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 26. Oktober 2017.

Mit freundlichen Grüßen

Du hast - auch bei einem Minijob - in der Probezeit eine 14-tägige Kündigungsfrist.

Asat1420 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 10:10

okay und die Stunden die ich dann noch arbeite, bekomme ich ausgezahlt?

Pasha78  12.10.2017, 10:29
@Asat1420

Ja, selbstverständlich.

Asat1420 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 10:05

okay im Vertrag steht nur drinne: dieser Arbeitsvertrag wird ab "Datum" für die Dauer von 12 Monate zur Probe gestellt und endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tage vom Tage des Zugangs der Kündigung gekündigt werden. das Recht der fristlosen Kündigung bleibt hierbei unberührt. heißt das ich muss noch 14 Tagen nachdem ich es Abgeben habe, arbeiten? weil eine Mitarbeiterin war da Mal die konnte schon nach 3-4 Tagen kündigen die war direkt weg. also sie hat mir 3-4 Tage gearbeitet

Pasha78  12.10.2017, 10:07
@Asat1420

Deswegen habe ich ja oben "26. Oktober 2017" geschrieben, das sind von heute an 14 Tage. Es zählt der Tag der Abgabe und dann noch 14 Tage dazu - gibst du es morgen ab, ist es der 27. Oktober. Wenn dich dein Chef eher gehen lässt, ist es ok - ansonsten musst du noch 14 Tage bleiben. Gesetz ist nunmal Gesetz - das gilt auch für dich.

Asat1420 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 09:55

okay, und dann kann ich sofort gehen? einfach sowas auf dem Zettel schreiben & das Reicht? müssen sie ein Grund wissen oder so? und das denn halt bei der Chefin abgeben oder?

Pasha78  12.10.2017, 09:59
@Asat1420

Gründe musst du nicht nennen. Kommt drauf an, ob du direkt gehen kannst - manchem Arbeitgeber ists egal, andere bestehen noch auf die Zeit der Kündigungsfrist. Bei einem Minijob wirst du wohl Glück haben.....