Arbeitsverpflichtung bei Projekt Wegebau

2 Antworten

Was Novos sagt stimmt.

Weiterhin solange im von dir unterschriebenen Arbeitsvertrag nichts dazu drinsteht bist du auch nicht verpflichtet bei dem Arbeitgeber zu bleiben oder Ausbildungskosten zurückzuzahlen.

In deinem Fall müßtest du wohl aber ordentlich (unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist) kündigen, da du ja schon vor Beginn deiner Ausbildung eine Festanstellung hattest. Also würde ich rechtzeitig kündigen (sobald ich eine andere Arbeit in Aussicht habe).

Jodokos 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 19:06

Danke dir. Dass stimmt mit der rechtzeitige Kündigung, hatte ich vergessen.

Vielen Dank,

LG Jodokos

Wenn Du einen Ausbildungsvertrag hast, endet dieser automatisch mit bestandener Abschlußprüfung oder (wenn durchgefallen) mit dem vertragsdatum. Du brauchst also nicht kündigen.

Jodokos 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 18:50

Danke dir vor die schnelle Antwort aber die Situation ist etwas anders. Ich arbeite da schon seit 3 Jahren und mache die Ausbildung seit einem Jahr (Ausbildung dauert total 2 Jahren). Ich habe eine Festanstellung und kein Ausbildungsvertrag. Mein Betrieb bildet mich intern aus und daneben gehe ich zur Schule für die Theorie. Bin jetzt Pflegehelfer und werde Pflegefachkraft. 100 % das ich nicht durchfalle, bin richtig gut:-) aber mein Arbeitgeber ist unmöglich... Ich möchte kündigen wenn ich fertig bin mit der Ausbildung aber möchte mich vorher absichern das ich nicht eine Arbeitspflicht habe oder zürückzahlen muss. Ich habe nichts unterzeichnet wodrin so etwas steht und auch mundlich würde mir das nicht mitgeteilt.

LG Jodokos