Wer kennt sich mit dem Model "Wegebau" von der Arbeitsagentur aus?

2 Antworten

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Ja, höchtswahrscheinlich. Um an dem Programm WeGebAU (Weiterbildung gering Qualifizierter und älterer Arbeitnehmer) teilzunehmen musst du entweder ungelernz oder WIEDER ungelernt sein. Wenn du bereits eine Ausbildungs hast, jedoch seit mind. 4 Jahren nicht mehr in deinem erlernten Beruf tätig warst, bist du wieder ungelernt. Da du nicht als Mechaniker sondern in einem anderen Geschäftszweig tätig warst hast du ja auch nicht in deinem erlernten Beruf gearbeitet.

Mitsch71  14.09.2017, 13:47

Hallo...habe ähnliches Problem.Bei Vorstellungsgespräch wurde mir Hilfstätigkeit angeboten erst befristet dann Fest oder könnte Umschulung machen wenn diese gefördert.Beziehe noch Hartz4.Ich könnte bis zum Start der Umschulung bei der Firma als Hilfskraft tätig sein.Frage:kann ich im Rahmen der Wegebau die Umschulung im eigenen Betrieb...Lohn beziehen und das Jobcenter bezahlt nur die Umschulung..?!Denn eigentlich möchte die Firma ausgebildete fachkräfte haben.Und unter dieser Voraussetzung würde ich anstatt befristet oder Hilfstätigkeit eine langfristige Festanstellung mit Abschluss im Berufsfeld haben.Danke und Gruß M.E

staffbull 
Beitragsersteller
 27.02.2010, 16:47

Reicht die Beurteilung des Arbeitsfeldes vom alten Arbeitgeber als vorlage bei der Agentur für Arbeits aus? denn ich hab sonst nichts anderes von der Stelle da ich ja nicht im Ausbildungsbetrieb weiter gearbeitet hab...und ich weiß auch nicht als was mich mein damaliger Chef angemeldet hat. Ich hab meinen Lohn mehr oder weniger pünktlich bekommen und sonst hat mich auch nichts interessiert...naja was muss ich den alles vorlegen??

schatzilein222  27.02.2010, 23:57
@staffbull

Hast du denn keinen Arbeitsvertrag bekommen? Ansonsten müsste auch ein Arbeitszeugnis in dem deine Aufgaben (An- und Verkauf) beschrieben sind ausreichen. Theoretisch kann es sogar sein, dass du gar nichts vorlegen musst. Gib einfach bei deinem Lebenslauf an, dass du eben nicht mehr als Mechaniker sondern als An- und Verkäufer gearbeitet hast. Sollten sie Nachweise verlangen, versuchs mit dem Arbeitszeugnis oder lass dir eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung von deinem ehemaligen Chef ausstellen.

Dann hast Du ja nicht mehr in Deinem erlernten Beruf gearbeitet. Also besteht der Anspruch auf Unterstützung.

staffbull 
Beitragsersteller
 27.02.2010, 16:04

Auch wenn ich bei Notfällen mal in der Werkstatt ausgeholfen hab?

schatzilein222  27.02.2010, 16:47
@staffbull

Es kommt dabei darauf an was in deinem Arbeitsvertrag stand als was du beschäftigt warst. Wenn da natürlich drinstand, dass du dort als Mechaniker beschäftigt warst, sieht es eher schlecht aus.