Auf einem Auge durch Silvester Unfall fast Blind

3 Antworten

Hallo, Du kannst jetzt schon einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.Danach wird der Antrag vom Landesamt für Gesundheit und Soziales geprüft. Bearbeitungsdauer ca.150 Tage beim Erstantrag. Dein Augenarzt wird dann vom LAgeSo angeschrieben und muss Stellung dazu beziehen. Es liegt eine Schwerbehinderung vor wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Erst dann bist Du vom Gesetz her schwerbehindert und bekommst einen Ausweis. Aber ich denke das wird nicht reichen um Grad 50 zu erreichen. Der Antrag kannst Du dir im Internet bekommen.

Alles Gute

Alles Gute

Luckyputzi 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 18:55

Danke für die Antworten.

Luckyputzi 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 16:55
@Luckyputzi

ich habe da noch mal eine frage,kann ich über die krankenkasse eine haushaltshilfe beantragen ????? ich habe eine sehstärke von 30 % erreicht . die aussage von meinem Arzt ist das sie nicht mehr besser wird. ich habe vor ein paar tagen den antrag für versorgungsamt weg geschickt. kann mir hier jemand eine auskunft geben.

                                                vielen dank

Das kann erst nach Abschluss der Heilbehandlung geklärt werden. Dafür ist dein behandelnder Augenarzt der Ansprechpartner.

Hallo, geh dringend zum VDK in Deiner Nähe (www.vdk.de) und lass dich beraten. Ich selbst bin VDK Kreisvorsitzender von Naumburg / Saale.

VdK – Sozialverband mit Profil Der Sozialverband VdK setzt sich seit seiner Gründung für soziale Gerechtigkeit in Politik und Gesellschaft ein. Dieses Prinzip ist unser Erfolg. Wir sind ein bundesweit tätiger sozialpolitisch engagierter und sozialrechtlich aktiver Interessenvertreter. Als anerkannter Partner von Behörden, Verbänden und Parteien ist unsere Fachkompetenz stets gefragt. Selbstverständlich halten wir regen Kontakt vom Einzelmitglied über den Landtag bis hin zum Bundestag und sind somit stets auf dem Laufenden.

Warum VdK – Sozialverband? Unseren Mitgliedern stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Das schafft Vertrauen. Sozialversicherte, Behinderte und alte Menschen, Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfer sowie deren Hinterbliebene haben sich im Sozialverband VdK organisiert. Sie nutzen die Vorteile einer starken Gemeinschaft.

Jedes Mitglied des VdK hat Anspruch auf Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten Rechtsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen, das ist die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK. Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten: Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Arbeitsförderung, Schwerbehindertenrecht, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, soziales Entschädigungsrecht

Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der Sozialverband VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen. Mit dem VdK – Sozialverband in eine soziale Zukunft Sozialpolitik sorgt für Bewegung, denn zum einen müssen Errungenschaften verteidigt werden, zum anderen sind soziale Rechte ständig an veränderte Verhältnisse anzupassen. An diesem Prozess beteiligen wir uns für und mit unseren Mitgliedern. Viel Erfolg, Peter

PS Der Monatsbeitrag liegt je nach Bundesland zwischen 4,00€ - 7,00€. Lass das Eintrittsdatum rückdatieren. Du hast sofort Anspruch auf kostenfreie Rechtsberatung

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das Du beim ersten Antrag nicht gleich 50% erhalten wirst. Es wird ein langer Weg. Je eher Du das verstehst desto besser wird es laufen.