3 Tage nach Schulunfall zum Arzt, zahlt Versicherung?
Guten Tag,
ich hab mich am Freitag beim Schulsport am Fuß verletzt (umgeknickt) und wurde deswegen auch frühzeitig aus der Schule abgeholt ( Das Sekretariat hat mir auch eine Unfallanzeige gegeben mit den Worten "solltest du doch vielleicht zum Arzt gehen, füll den Zettel aus". Da meine Mutter aus dem Fachbereich kommt (osteopathin), sind wir nicht direkt zum Arzt gefahren.Nun (Montag) überlegen wir doch zum Arzt zu gehen.
Nun stellt sich mir die Frage ob das nun noch die Versicherung der Schule zahlt? Oder müssen wir dass jetzt selber zahlen da wir zu lange nicht beim Arzt waren?
Danke für jede hilfreiche Antwort :)!
6 Antworten
@leadawjon,
nachdem du wie du schreibst privat versichert bist, solltest du in der Tarifbeschreibung eurer privaten Krankenversicherung nachlesen, denn dort steht was alles versichert ist und wie hoch der Selbstbehalt ist.
Alternativ den Versicherungsvermittler, oder den Versicherer anrufen und fragen.
Wir haben hier keine Ahnung welche Tarife bei dir bestehen.
Weder das Kultusministerium, noch das Schulamt zahlt deine Kosten.
Nur bei einem bleibenden Schaden würde die Gemeinde-Unfallversicherung etwas zahlen.
Deiner privaten Krankenversicherung ist der Unfall zu melden, bedeutet du wirst einen Unfallbericht ausfüllen müssen, denn es könnte ja auch die Möglichkeit bestehen, dass ein Dritter an deinem Unfall die Schuld trägt.
Gruß Apolon
Wenn die Beschwerden erst so richtig nach drei Tagen angefangen haben, könnt ich auch jetzt noch zum Unfall - bzw. Durchgangsarzt gehen. Die füllen den Zettel dann aus und das wird dann der entsprechenden Versicherung gemeldet - damit habt ihr nichts zu tun.
Ihr müsst das auf keinen Fall selbst bezahlen, die Kosten übernimmt die Versicherung der Schule. Und selbst wenn nicht, ihr seid doch wohl krankenversichert. Dann würde immer noch Deine Kasse zahlen. Aber mach Dir mal keine Gedanken, das klappt.
lg Lilo
Man bedenke hier auch, dass es an einem Freitag passiert ist und dann war Wochenende. Nur wer unerträgliche Schmerzen hat, geht dann in ein Krankenhaus.
Die Behandlungskosten zahlt sowieso deine Krankenkasse. Der Gemeindeunfallversicherungsverband tritt erst ein, wenn sich eine Dauerschädigung herausstellen sollte.
Natürlich muss ein Schulunfall (VON DER SCHULE !!) ordnungsgemäß dokumentiert werden.
3 Tage machen in dem Sinn aber noch kein Versäumnis aus.
Ihr habt ja gedacht, dass es rasch wieder besser würde. Das war dann eben ein Irrtum
Dazu ist dir ordnungsgemäße Dokumentation durch die Schule erforderlich. Das fällt dann nicht auf die private KV zurück.
Dann musst du aber auch zum Durchgangsarzt
Da ich aber Privatversichert bin(hab ich oben vergessen zu sagen). müsste ich ja einen Teil der Behandlungskosten selber zahlen oder?
Woher sollen wir deine SB-Sätze kennen.
Und da ist die Frage ob diese dann die Schulversicherung übernimmt.
Ist eine Dauerschädigung eingetreten?
Also bei uns (NRW) ist es so,das man mit einem Schulunfall entweder zum Krankenhaus oder zu einem sogenannten BG-Arzt (Durchgangsarzt) muss.Das ganze läuft dann über die Krankenkasse der Schule.
Mach dich da vielleicht noch mal schlau-ruf noch mal in der Schule an.
Die Schule hat keine Krankenkasse. Sie ist eine juristische Person und kann nicht erkanken.
Gut...dann heißt es halt Unfallversicherung !
Auf jeden Fall übernimmt die Schule die Kosten !!
Auf jeden Fall übernimmt die Schule die Kosten !!
Auch dieser Hinweis ist Quatsch!
Eine Schule ist ein Gebäude und kann somit auch keine Kosten übernehmen.
Gott im Himmel...was soll das?
Der FS hatte in der Schule einen Unfall,und dieser läuft über die Schülerunfallversicherung !!
https://www.unfallkasse-nrw.de/service/haeufige-fragen.html
Wir können jetzt auch Korinthen kack***
Der Schüler braucht das nicht seiner KK zu melden!
Mein Sohn hatte schon den ein oder anderen Unfall in der Schule.
Im letzten Jahr hatte er einen Armbruch.
Wir sind dann in Krankenhaus und wurden da in die Abteilung Arbeits-Wegeunfall geleitet.
Er wurde geröntgt,er bekam einen Gips.
Zur Nachbehandlung mussten wir zu einem BG Arzt.Dieser übernahm dann die Nachsorge.
Zu keinem Zeitpunkt wurden wir nach unserer eigenen Versicherung gefragt .Ich habe auch zu keinem Zeitpunkt irgendwas angegeben,weder,ob wir privat noch gesetzlich Versichert sind.
Und das hat auch nichts mit bleibenden Schäden zu tun,denn genau so ging es bei einer Bänderdehnung und einer Verstauchung der Hand.
Ruf doch mal bei der Versicherung an oder schreib denen eine E-Mail das ist bei jeder anders.
Da ich aber Privatversichert bin(hab ich oben vergessen zu sagen). müsste ich ja einen Teil der Behandlungskosten selber zahlen oder?
Und da ist die Frage ob diese dann die Schulversicherung übernimmt.