Unfall bei der BG melden?
Ich bin seit neustem Sicherheitsbeauftragter, habe jetzt eine interne Meldung für einen Arbeitsunfall erhalten und soll jetzt den Unfall bei der BG melden.
Nun sehe ich aber in der Unfallanzeige, dass ich dort sehr viele Infos eintragen muss, die ich nur aus dem Durchgangsarztbericht herauslesen kann.
Einmal hatte ich einen Durchgangsarztbericht zu der internen Meldung bekommen, nun habe ich aber eine interne Meldung die ist noch von Anfang April und ohne Durchgangsarztbericht.
Bei Nachfrage beim Arzt, sagten die, dass der Durchgangsarztbericht direkt beim Arzt angefragt wird von der BG, aber die Frage ist dann wie soll ich bitte die Unfallanzeige schreiben ohne die ganzen Infos zum Krankenstand, Ausfallzeit, Krankenkasse etc.?
Hab das ganze quasi von der Chefin hingelegt bekommen und sie hat selber keine ahnung davon und meinte "Mach mal", jetzt muss ich zugucken wie ich mich informiere, wäre also nett wenn hier paar Leute antworten die selber Unfälle bei der BG melden müssen.
11 Antworten
Du schreibst in die Unfallanzeige nur dass rein, was du weisst.
Wichtig ist der Name des. Geschädigten. Wo der Unfall passiert ist und um welche Art von Verletzungen es sich handelt.Z. B. Schnittwunde an der Hand. Datum des Unfalls.
Evtl. auch Namen von Zeugen die den Unfall gehen haben, So es welche gibt. Soweit möglich auch den Hergang des Unfalls schildern.
Auch die Anschrift des Arztes der bei dem Geschädigten die Erstbehandlung durchführte. Diese Mitteilung erhält das Unternehmen.
Das reicht für die Unfallanzeige. Die BG setzt sich dann mit dem Arzt in Verbindung.
Darum musst du dich nicht kümmern.
Wichtig ist, dass der meldepflichtige Unfall zeitnah erfolgt.
Reichen der BG die Angaben nicht, so fragen die in deinem Unternehmen nach
Es ist völlig problemlos eine Unfallanzeige .auszufüllen.
Woher ich das weiss: ? Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig.
Eine Unfallanzeige bei der BG einzureichen ist ganz einfach.
Du gehst Frage für Frage auf dem Formular durch und beantwortest das, was dir bekannt ist.
Unflallhergang kann dir in aller Regel der Betroffene sagen. Wenn es Zeugen gibt, diese auch benennen.
Soweit du Angaben vom Durchgangsarzt hast, z.B. voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, eintragen.
Anschrift des Durchgangsarztes. Art der Verletzung.
Das reicht. Wenn es dazu Fragen gäbe, würde sich die BG melden.
Wichtig ist, dass die Unfallmeldung umgehend an die BG weitergeleitet wird.
Die BG hält dann Rücksprache mit dem Durchgangsarzt. Das tangiert dich dann nicht mehr,was die besprechen.
Habe jahrelang auch solche Unfallberichte an die BG gemeldet. Probleme gab es dabei keine.
Der D-Arzt-Beticht geht Dich auch nichts an. Da stehen ggf. Dinge drin, die der Betrieb nicht wissen soll.
Die Info zur Krankenkasse hat Eure Gehaltsabrechnung. Die Angaben zu Unfallzeitpunkt, Unfallhergang, vorraussichtliche Zeit der Arbeitsunfähigkeit etc. musst Du im Rahmen der intern durchzuführenden Unfalluntersuchung durch Befragung der verunfallten Person und / oder von Zeigen oder Ersthelfern erfragen.
Hallo!
Trage einfach alles ein, was du weißt. Für manche Informationen ist es tatsächlich notwendig, dass sich der Arbeitgeber mit dem oder der Verletzten in Verbindung setzt. Manche Arbeitgeber senden auch einfach die Unfallanzeige an den/die Verletzten und lassen die Felder von der Person selbst ausfüllen und stempeln am Ende nur noch das Dokument.
Genaue Diagnosen musst du nicht angeben. Die BG will nur ungefähr wissen, um welches Körperteil oder um welche Art von Verletzung es ungefähr geht. Gleiches gilt für den Hergang. Trage ein, was du selbst zu dem Unfall gehört hast oder was Zeugen dazu sagen. Bei Bedarf kann die BG nachfragen und macht das auch.
Es geht der BG nur um einen groben Nachweis, dass der Unfall tatsächlich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit passiert ist.
Genauere Infos zur Krankheitszeit oder ähnliches wird eigentlich nicht gefordert, nur, wann der/die Verletzte die Arbeit eingestellt und eventuell schon wieder aufgenommen hat.
Grundsätzlich gibt es übrigens kein „Kontaktverbot“ zum/zur Verletzten nur weil er oder sie arbeitsunfähig ist. Also im Zweifel einfach zum Hörer greifen und nachfragen. In der Regel ist Interesse seitens des Arbeitgebers für die Genesung sogar förderlich.
Falls du Fragen zu einzelnen Feldern hast, frag gerne.
Im Grunde ist das Ausfüllen eines Unfallberichtes kein Problem. Es ist dieses gelbe Formular von der BG. Falls du so eines nicht hast, lass es dri von der BG kommen.
Im Unfallbericht trägst du den Namen und die Adresse des Geschädigten ein.
Die Anschrift des Durchgangsarztes.
Dann wird gefragt, ob Zeugen den Unfall gesehen haben. Entweder ja oder nein.
Wann ist der Unfall passiert und wo. Datum, Uhrzeit.
Schliesslich muss im Unfallbericht beschrieben werden, wie der Unfall passierte.
Angaben zum Krankenstand, Ausfallzeit, Krankenkasse musst du keine machen. Du weisst ja nicht, wie lange der Mitarbeiter ausfällt.
Wenn du Frage für Frage auf dem Unfallbericht durchliest, dann beantwortest du das, was du weisst und sonst nichts.
Es ist wichtig , dass die Unfallanzeige umgehend bei der BG vorliegt.
Ich war in einem Bau Konzern als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig und habe einige Unfallberichte ausgefüllt. Es ist ganz einfach.
Wenn es da seitens der BG Rückfragen gibt, kann man die dann in aller Ruhe beantworten.
Wichtig ist die Meldung.