Schulsekretariat - muss man sich in den Ferien krankschreiben lassen?
Hallo zusammen,
zu meinem Fall: Ich arbeite in einem Schulsekretariat und bin seit 4 Wochen krankgeschrieben. Ich dachte, dass ich während den Ferien nicht unbedingt krankgeschrieben sein muss und habe mir erst in den nächsten Tagen einen Termin gebenlassen, bei dem ich wahrscheinlich weiterhin krankgeschrieben werde.
Wie wird das denn geregelt? Bin ich jetzt irgendwie unentschuldigt? Bekomme ich ärger, wenn ich es nicht schaffe mich rückwirkend krankschreiben zu lassen?
Liebe Grüße
3 Antworten
Was haben die Ferien damit zu tun? Ich nehme mal an, du bist ganz normale Arbeitnehmerin. Das heißt, du musst wie jeder andere auch, deine Krankenscheine dem Arbeitgeber vorlegen. Was wiederum bedeutet, aktuell fehlst du unentschuldigt. Ein Grund für eine Abmahnung, wenn mich nicht alles täuscht.
Also ja, du kannst Ärger bekommen.
Sorry, das muss man Niemandem erklären. Das hat man spätestens in der Schule gelernt, dass man ohne Entschuldigung nicht wegbleiben darf.
Hallo,
darf ich fragen wie Sie auf die Idee kommen dass dem so sein könnte?
Natürlich haben Sie einen Arbeitsvertrag der für eine gewisse Dauer gilt. In der Zeit haben Sie am Arbeitsplatz zu sein und falls nicht, dann wegen vereinbartem Urlaub oder attestierter Krankheit. Im Krankheitsfall haben sie Recht auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und ab sechs Wochen gibt's nix mehr.
Aber gute Besserung auf jeden Fall ;)
Merlin
Einen Ausnahmefall stellen definitiv die befristeten Jobs, z.B. von Lehrern dar. Oftmals werden die um die Sommerferien herum geschlossen weil der Staat sich damit die 6 Wochen Lohnzahlung für diese Zeit sparen will.
Lehrer sind dann nicht angestellt und haben natürlich in dieser Zeit auch keine Rechenschaft über Krankheitsfälle abzulegen. Ob das bei Ihnen ähnlich ist wissen sie sicher.
Gibt es im Arbeitsvertrag, einer Dienstanweisung oder sonst irgendwo besondere Regelungen dazu, dass in den Schulferien anders zu verfahren ist? Oder hast du einen Arbeitsvertrag, der nur in der Schulzeit gilt?
Wenn nicht, musst du auch für die Schulferien eine AU vorlegen, selbst wenn du nicht arbeiten gehen musst. Du musst ja auch dann deinen AG informieren und eine Krankmeldung abgeben, wenn du im Urlaub krank wirst.
Ich arbeite noch nicht lange dort und es wurde mir leider nicht erklärt bevor ich erkrankt bin. Da ich halt in den Ferien nicht zum Arbeitsort muss, hatte ich nicht daran gedacht, dass ich auch in den Ferien einen Schein brauche.
Danke für deine Antwort