Hallo zusammen.
Folgende Sachlage:
Der Arbeitgeber bezahlt Verpflegungsmehraufwand (auch Spesen genannt) bei Dienstreisen. Wird man aber jetzt als Arbeitnehmer hin und wieder vor Ort zum Essen eingeladen (nicht vom Kunden oder Arbeitgeber, sondern von einer UNBETEILIGTEN DRITTEN PERSON), dann verlangt der Arbeitgeber, dass für diese Mahlzeit keine Spesen eingereicht werden.
Klar kann man seine Position verstehen, aber genauso kann man doch auch argumentieren, dass es die Sache des Arbeitnehmers ist, woher er seine Verpflegung bezieht. Wenn man nun mal während einer Dienstreise eingeladen wird, ist es doch quasi persönliches Glück. Man gibt ja auch generell nicht immer die vollen Spesen von beispielsweise 24 Euro, die es für einen vollen 24 Std Tag Außendienst gibt, aus. Die Differenz anhand von Belegen könnte ja theoretisch auch vom Arbeitgeber einbehalten werden, mit dem Argument, dass man ja auch für weniger Geld satt geworden ist. Das wäre ja eine ähnliche Begründung.
Nun noch mal als konkrete Frage formuliert:
Gibt es einen Gesetzestext, aus dem eindeutig hervorgeht, wofür ein Verpflegungsmehraufwand bezahlt wird und wofür nicht ?
Bitte keine bloßen Vermutungen schreiben, sondern (halbwegs) fundiertes Wissen, eventuell sogar mit Beleg ;-)
Vielen Dank !!