Wer mus Zahlen Ich oder Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber möchte das Mitarbeiter*in X den Personenbeförderungsschein macht, diesen bekommt sie bezahlt.
Für die Eintragung auf der Führerscheinstelle ist es notwendig den Alten Führerschein gegen einen neuen zu Tauschen (Verwaltungsgebühr 30,-€) Die 30,-€ würden so oder so anfallen da der alte Führerschein in Spätestens 3 Jahren getauscht werden mus.
Argument AG: Die Kosten Entstehen sowieso also mus der AN zahlen
Argument AN: Die Kosten würden erst in 3 Jahren entstehen und noch nicht jetzt also mus der AG dies zahlen.
Wer hat recht, wie ist die Rechtslage?
3 Antworten
Der Arbeitgeber ist zu keiner Zahlung verpflichtet, aber wenn er seine guten Mitarbeiter*innen halten will, sollte er es freiwillig tun.
Schau mal in deinen Vertrag, denn offiziell muss gar kein Arbeitgeber sowas bezahlen. Das macht er freiwillig, damit er Arbeiter hat die er gebrauchen kann.
Ist bei Lkw Fahrern auch so üblich das die Module bzw Ärzte meistens bezahlt werden die Eintragung und die dadurch beim Kreis entstehenden Kosten aber nicht.
Ich weiß jetzt nicht was die Ausbildung eines Personenbeförderungsscheines kostet, aber ich bin sicher wenn der AG mal rumfragt gibt es bestimmt jemand anderen der sich drauf einlassen würde und bei dem vielleicht der Führerschein nicht getauscht werden muss. WinWin sozusagen.