Arbeitslosengeld trotz Praktikum? Wie?
Hallo,
und zwar bin ich seit Anfang Januar 2012 krankgeschrieben und werde aus diesem Grund nun die Stadt verlassen und woanders hinziehen. Mittlerweile habe ich eine Kündigung von meinem jetzigen Arbeitgeber erhalten, da ich an anderer Stelle einen Neustart wagen möchte. Ich habe Anspruch auf ALG1 weiß aber nun nicht wie ich den erhalte. Und zwar habe ich eine 80% ige Chance auf eine Ausbildungsstelle für die ich mich beworben habe. Die einzigste hürde ist ein Praktikum welches über 4 Monate geht. Die Zusage zur Ausbildung würde ich allerdings bereits nach ca. 2 Monaten erhalten. Für mich ist das eine sehr große Chance nur brauche ich natürlich eine gewisse Absicherung in Form des Arbeitslosengeldes. Was muss ich machen damit ich trotz des Praktikums ALG1 bekomme. Da gibt es doch sicherlich irgendwelche möglichkeiten. Und was mache ich wenn ich kein ALG1 bekomme? Von irgendwas muss ich doch leben. Während des Praktikums erhalte ich nur ca. 200€.
Ich bitte um Sachliche Hilfe und Danke im Vorraus. Robert
5 Antworten
da jeder Fall anders sein kann, würde ich Dir raten, Dich an das zuständige Arbeitsamt zu wenden und nicht locker lassen, bis Du Antworten erhälst. Ich drück Dir die Daumen, dass alles so klappt, wie Du es Dir vorstellst :)
Tzzz... aber wenn die einem eine Maßnahme aufs Auge drücken, kannste bist zu einem halben Jahr ein Praktikum machen - da gibts dann keine Probleme... grrrr. Sei auf jeden Fall eher überzeugend und lass Dich nicht verquatschen. Ist klar, was damit alles zusammenhängt und abhängt. Auf Verständnis kann man nicht hoffen. 80% ist halt vage. 4 Monate finde ich auch viel. Fast unverschämt mit einer ungewissen Zusage. Mal anders rum gedacht könnte es ja auch sein, dass Betriebe sowas gern anbieten, weil sie sich ganz einfach den Lohn sparen wollen und dafür schon bekannt sind. Es bringt Dir ja nix, wenn die sich so ihr Personal rekrutieren. Das muss man halt auch miteinbeziehen. Frag, in welchem Rahmen sich fürs Amt ein Praktikum maximal bewegen kann. Der Betrieb wird das auch wissen... aber wie gesagt, es besteht immer die Möglichkeit, dass die nur sparen wollen. Und dann unterstützen die zu Recht nicht. Wofür ja Du nix kannst. Das ist dann an der falschen Stelle angesetzt. Dazu müssten die Betrieb sanktioniert werden. Toitoi!
Danke für deine netten Worte. Also bei der Firma wurden bisher alle Praktikanten im Anschluss auch übernommen. Dies ist aber natürlich keine 100% zusage für mich... vlt bin ich ja der erste der es nicht schafft. Aber die Chancen stehen wie gesagt sehr gut. Es ist eben eine Branche in der viele Praktikanten unterwegs sind und man nur so rein kommt. Andere machen 1 Jahr Praktikum, die kommen aber dann von der Schule und wohnen noch bei Mutti. Da sind die 200€ Lohn dann schon viel^^ Für mich der eine Wohnung hat usw. ist das natürlich nix . Ich brauche mindestens meine 500-600€. Bin echt schon gespannt auf dieses Telefonat und habe etwas Schiss. Aber mal angenommen ich erhalte kein ALG1... dann würde ich doch wenigstens ALG2 also Hartz 4 bekommen. Dann wär ich ja auch abgesichert. Oder?
lg und Danke
Na das hört sich schon mal gut an :)
Soweit ich weiß, kann man vorzeitig von ALGI auf H4 wechseln. Kommt auf Dein Alter an. Unter 25 erwarten die, dass man zu Hause wohnen bleibt. Hmmmm.. kompliziert^^ Du könntest natürlich umziehen, dort dann H4 beantragen. Nur ist das alles echt sehr nervenaufreibend. Wenn Du eine Zusage der Firma hast, sieht es schon besser aus. Dann kannst Du belegen, dass Du da unterkommst. Wenn Deine Wohnkosten im Rahmen sind (regional unterschiedlich, was Größe und Kaltmiete angeht), dann bekommst Du ja den Regelsatz. Da rechnen die dann die 200€ an. Bedeutet: die ersten 100€ kannste behalten und von den nächsten 100 (auf 200) darfst Du 20€ behalten. Die 80€ werden dann mit dem Regelsatz verrechnet. Wenn Du also mit dem Geld klar kommst, wechsel zu H4. Man kann ja mal "frech" nachfragen, ob es ihnen lieber ist, dass Du keine Perspektive hast oder ob es nicht sinnvoller ist, wenn Du jetzt diesen Weg gehst und eine gute, langfristige Prognose hast. :)
Also es gibt Neuigkeiten. Ich hatte nun endlich den Telefontermin und ich habe leider kein anspruch auf ALG1. Die Tante am Telefon war wirklich nett, aber Sie kann da leider keine Ausnahme machen und die gibt es wohl auch nicht. Ich habe ein Tag Anspruch auf ALG1 da mein Praktikum erst ab dem 2.Mai beginnt. Dies ist gut so habe ich wenigstens nach den 3 Jahren noch für 1 Jahr anspruch auf ALG1. So nun aber zu meiner Frage. Ich solle nun ALG2 beantragen. Ich habe jetzt direkt im Jobcenter angerufen und meine Fragen gestellt. Der ziemlich gelangweilte Typ am Telefon meinte ich müsse Persönlich vorbei kommen und dann erhalte ich den Antrag auf ALG2. Er warnte mich aber das das sehr aufwendig wäre da Sie Kontostände der letzten 3 Monate, Mietverträge, usw. eben alles haben möchten. Die Mühe mache ich mir gerne, aber wie stehen denn meine Chancen das ich auch wirklich Harzt 4 bekomme? Im Praktikum erhalte ich 230€ habe sonst aber nichts. Ich habe zwei Konten und auf beiden sieht es mau aus. Auf einem habe ich vlt noch 500€ nach dem Umzug übrig, aber das zählt doch nicht als Vermögen... oder? Ist das ein Problem das ich erst 24,8 bin? Also ich werde Ende Juni 25... aber da können die doch jetzt nicht erwarten das ich umziehe. Oder? Was meinst du.
Vielen Dank für deine Hilfe, Robert
...er warnte Dich? ... also weischd, aber da siehste schon mal, was auf Dich zukommt. Wenn man H4 hat wird man kriminalisiert - egal woher man kommt und egal, was man bis dahin getan hat... könnt ich mich schon wieder aufregen -.-
Geh hin, verlange einen Antrag auf H4. Die wollen wissen: Mietkosten, Heizkosten, lückenlosen Beleg der Konten (Auszüge kopieren). Man hat ein Schonvermögen. Les Dir das mal alles genau durch: http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_68_Schonvermoegen.html
(250 Euro pro Lebensjahr) also bist Du da im Rahmen. Befass Dich mit dem Forum. Ich kann Dir leider auch nicht verbindlich sagen, wie die Chancen stehen, da Du ja so gut wie 25 bist. Ich weiß auch nicht, inwieweit die an Deine Eltern gehen und die auch überprüfen. Das kannst Du aber alles da nachlesen.
Warum wird es einem jungen Menschen nur so schwer gemacht....
Du must beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Der/Dem Sachbearbeiter/in dort mitteilen, daß du eine Praktikumsstelle bekommen wirst und du dann sogar eventuel dort Arbeiten kannst, so werden Dir gegebenfals sogar die Fahrkosten zur Praktikumsstelle bezahlt und wenn der Umzug damit verbunden ist auch diesen.
Handelt es sich um eine bezahlte Praktikumsstelle, kannst du gegebenfals ergänzende ALG 2 beantragen, aber das sagt dir alles der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes, denn der hat eine Auskunftspflicht, die er nachkommen muß.
Hier findest du das Gesamte SGB http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html Das Arbeitsamt ist an das SGB III gebunden, das Jobcenter an das SGB II
Den Zusammenhang verstehe ich nicht: "weil du krank geschrieben bist, musst du die Stadt verlassen"?
Wenn du das ärztlich belegen kannst, sollte deinem Weg nichts entgegen stehen. Das ArbA wird dann auch Unterstützung gewähren.
Alg1 erhälts du wenn du es beantragst und die Vorraussetzungen erfüllst. Eine Vorraussetzung ist das du keine 15 Stunden in der Woche arbeites denn dann gilts du nicht mehr als arbeitslos. Für die Sicherung des Lebensunterhaltes während deines Praktikums kommen eher ergänzende Leistungen (Aufstockung) nach Sgb2 in Frage. Wende dich persönlich an den zuständigen Betreuer bei der Arbeitsagentur.
Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben:
Arbeitnehmer, die arbeitslos sind. Dazu zählen Sie, wenn Sie keiner Beschäftigung nachgehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind - dazu ist eine persönliche Meldung nötig
die Anwartschaftszeit erfüllt ist. D.h. Sie müssen in den letzten 2 Jahren vor der Meldung mindestens 12 Monate einer Arbeit nachgegangen sein, bei der Sie Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Damit haben auch Mini-Jobber Anspruch. Bei Wehr- oder Zivildienstleistenden oder Saisonarbeitern beträgt die Mindestzeit 6 Monate
Arbeitslose, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld 1:
Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
Sie nutzen alle Möglichkeiten, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden
Sie stehen der Arbeitsagentur bei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung. D.h. Sie sind bereit, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen
Anspruchsdauer:
abhängig von Dauer der geleisteten Zahlungen an Arbeitslosenversicherung
bei 12 Monaten Versicherungszahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre wird das Arbeitslosengeld 6 Monate lang bezahlt
bei 24 Monaten Versicherungszahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre wird das Arbeitslosengeld 12 Monate lang bezahlt
wer 55 Jahre alt oder älter ist und zugleich die letzten 3 Jahre Versicherungszahlungen geleistet hat, erhält 18 Monate lang Arbeitslosengeld
Höhe des Arbeitslosengeldes:
Abhängig vom letzten jährlichen Bruttoentgelt abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag wird das sogenannte tägliche Leistungssentgelt errechnet
Für das monatliche Arbeitslosengeld werden 30 Tage zugrunde gelegt
Arbeitslose mit Kinder: 67 % des Nettodurchschnittsgehaltes der vergangenen 6 Monate
Arbeitslose ohne Kinder: 60 % des Nettodurchschnittsgehaltes der vergangenen 6 Monate
zusätzlich zum Arbeitslosengeld werden Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch die Agentur für Arbeit bezahlt
Sperrzeiten drohen, wenn Sie:
sich nicht rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden (Sperrzeit 1 Woche)
selbst gekündigt haben, also bei Eigenkündigung. die Sperrzeit beträgt dann bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, keine Leistungen zur Sozialversicherung, insbesondere Krankenversicherung und die Dauer des Anspruchs vermindert sich bis zu 25 %
sich nicht genügend bemühen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden
Ihren Meldepflichten nicht nachgekommen sind, z.B. Änderung der Steuerklasse, des Familienstands
an Eingliederungsmaßnahmen, also an Fortbildungen nicht teilnehmen oder diese abbrechen
Ich habe heute oder morgen einen Telefontermin mit meiner Zuständigen Beraterin... daher wollte ich nochmal vorher fragen was ich vlt sagen sollte. Mit anderen Telefontanten vom Arbeitsamt hatte ich auch schon gesprochen die sofort sagten das wäre ein zu langes Praktikum und das würden Sie nicht gewähren... aber wie gesagt die die mich heute oder morgen anruft entscheidet darüber. Quasi meine einzigste Chance. Ich hoffe ich erhalte eine nette Dame und die Chemie stimmt.