Arbeitslosengeld trotz eigener Firma?
HI,
ich war bis jetzt vier Jahre in einem Betrieb angestellt.
Vor vier Monaten habe ich mit einem Freund eine UG gegründet. Nach allen Notar Terminen und Finanzamt Geschichten möchten wir nun ab 01.01.2018 loslegen. zum 01.03.2018 hat mich nun mein Arbeitgeber gekündigt.
Habe ich trotz einer eigenen UG einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Harz 4?
5 Antworten
Ja, hast Du!
Gehe mal sofort zum Arbeitsamt und melde Dich arbeitssuchend.
SOFORT, weil Du sonst ab 01.03.18 eine Sanktion erhälst bei einer möglichen Auszahlung von ALG1. Wenn Du von einer drohenden Arbeitslosigkeit erfährst mußt Du Dich sofort arbeitssuchend melden. Ob Du überhaupt ALG1 erhälst sagt dir das Arbeitsamt. Wenn die nicht zahlen, es gibt aber auch viele Selbstständige die mit ALG2 aufstocken.
du hast die Kündigung selbst verursacht, Sperre von 3 Monaten - ab ausscheiden aus der Fa.
Da du selbstständig ab dem 01.01 bist, fällt auch ALG2 raus. Wie kann man angestellt sein und gleichzeitig Selbstständig?
Ab Start darfst für die Rente - Krankenkasse selbst aufkommen ohne die übrigen Kosten
Selbständigkeit ist kein Ausschlusskriterium für den SGB II Bezug.
Nur das Geschäftsführergehalt und eine evtl. Gewinnausschüttung müssen als Einkommen angegeben werden.
Wieso selbst verursacht? Lies doch mal bitte genau!
Ahh.... ich habe die Kündigung natürlich nicht selbst verursacht!
Angestellt und gleichzeitig selbstständig ist doch kein problem! Du arbeitest in einer firme XY und gründest nebenbei eine Firma dass machen doch viele.
Ob Anspruch auf ALG I besteht hängt u.a. von dem Einkommen ab was deine Selbständigkeit abwirft und wie viel Zeit du damit verbringst.
Nein! Bei Alg1 musst du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das kannst du ja nicht
Bedingt kann ich dass schon! habe ja bis jetzt auch normal gearbeitet und alles nebenbei gemacht..
Achso, dann kannst du beides