Einnahmensquellen für gemeinnützige Projekte erweitern?
Hallo zusammen,
Ich habe gemeinnützige UG gegründet www.haado.org . Ziel der gUG ist es, Menschen in Not und arme Familien und Kindern mit nachhaltigen Projekte zu helfen. Ich finanzieren unsere kleine Projekte bisher ausschließlich von Spenden.
Da es nicht so leicht ist, an Spende zu kommen insbesondere für neue gemeinnützige Organisationen, suche ich nach neue Finanzierungsmöglichkeiten und Einnahmenquellen. Ich überlege mir, einen Onlineshop / Onlinebusiness aufzubauen und die Projekte von den Gewinne zu finanzieren.
Kann der Onlineshop in diesem Fall als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt werden um von Steuerregeleung zu profitieren oder ist es so, dass gemeinnützige Organisationen nur von Spenden finanziert werden dürfen? Was würden die Experten empfehlen?
Lieben Dank
Die gUG ist doch schon als gemeinnützig/mildtätig anerkannt!!??
ja
2 Antworten
Die Internetseite finde ich gelungen - das sieht sehr professionell aus - Ihr habt die Freistellung veröffentlicht - das sollte irgendwie noch auf der Spendenseite erwähnt werden mit dem Hinweis auf eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung.
Die Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) muß den gesetzlichen Vorschriften entsprechen - dazu gibt es Muster vom Finanzministerium - diese sollte 1:1 so übernommen werden.
siehe hier:
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/C-Anhaenge/Anhang-37/I/anhang-37-I.html
runterscrollen - dann
Anlage 3 (für Einzelspenden)
Anlage 14 Sammelbestätigung (für Mehrfachspenden eines Spenders)
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Ein gemeinnütziger/mildtätiger Verein/gGmbH/gUG hat 3 Ebenen:
- ideeller Bereich (unmittelbare Satzungsaufgaben) - steuerfrei
- Vermögensverwaltung - steuerfrei
- Zweckbetrieb - KSt/GewSt-frei aber USt-pflichtig
- wirtschaftlicher Geschäftbetrieb (wG) - KSt-, GewSt-, USt-pflichtig
Zuverlässige Infos und Definitionen können im Internet gefunden werden - hier könnt ihr die Infos zu gemeinnützigen Vereinen verwenden - das ist identisch.
Diese Bereiche sind buchhalterisch getrennt zu halten (z. B. über Kostenstellen).
Ein Onlinehandel kann (teilweise) ein Zweckbetrieb sein aber i. d. R. dürfte es ein wG sein.
Die Gewinne aus dem wG müssen dem ideellen Bereich zugeführt werden; es dürfen dauerhaft keine Verluste entstehen. Mittel aus dem ideellen Bereich dürfen grundsätzlich nicht im wG eingesetzt werden.
Es sollte, bevor etwas eingerichtet wird, unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden, damit das alles korrekt gestaltet wird, um die Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit nicht zu gefährden; es lauern eine Menge Fallstricke...
Ihr sucht ja auch einen Buchhalter - hier sollte, wegen der steuerlichen Besonderheiten und Erfordernisssen, ein Steuerfachangestellter oder Steuerfachwirt bevorzugt eingestellt werden.
Viel Erfolg
Zur Frage weiterer Einnahmen: Es gibt ganz viele Stiftungen, öffentlich-rechtliche und private. Da mal vorsprechen/anschreiben. Es gibt sogar Bücher mit Listen von Stiftungen. Ansonsten mal ergoogeln.