Arbeitslos und Kleinunternehmer
Guten Morgen zusammen. Steht mir als Kleinunternehmer Arbeitslosengeld I zu? Zum Hintergrund. Ich bin durch meinen früheren Partner mächtig über den Tisch gezogen worden. Provisionen renne ich immer noch hinter her. Mit dem letzten Rest meines Gründungszuschuß ( hatte ich für meine vorhergehende Selbständigkeit beantragt) habe ich aus der Not heraus, meine eigene Agentur gegründet. Leider wirft die aber noch nicht den Ertrag ab, den ich bräuchte um leben zu können. Es kommen zwar Aufträge rein, aber der aktuelle Umsatz liegt aktuell bei ca. 500 Euro. Für die Zukunft sidn größere Projekte in Planung und da habe ich bereits die mündlichen Zusagen. Aber das kommt frühestens im Juli/ August. Kann ich dennoch meinen Anspruch ( sofern dieser noch besteht) auf Arbeitslosengeld I geltend machen? Oder muss ich mein Unternehmen abmelden?
Bitte nicht falsch verstehen. Mir geht es nicht darum, den Staat zu schröpfen. Aber eine Anstellung finde ich leider nicht. Was mit 52 Jahren wohl schwerer ist, als mit 25.
7 Antworten
Danke für die Tips. Habe morgen einen Termin beim Arbeitsamt mal sehen was die sagen. Abmelden wollte ich eigentlich nicht. Denn langfristig sehe ich da schon eine Zukunft. Das Problem ist, das mir das Weihnachtsgeschäft durch die Lappen gegangen ist, da diese Budgets ja meistens Juli/ August verplant sind.
Wenn Du gründungszuschuss Beantragt und bekommen hast, bist du beim ALG I raus. Aber ergänzendes ALG. II steht Dir zu.
Kein Problem, nur bei der Anlage EKS aufpassen, der gewinnbegriff des Jobcenters ist anders als der vom Finanzamt
Wenn du noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld hast, kannst du den natürlich in Anspruch nehmen. Dazu musst du aber dein Gewerbe abmelden. Beides geht nicht. Aber du könntest ja dann wieder einsteigen, wenn sich die größeren Projekte realisieren. Und betreuen kannst du die Sachen ja auch in der Arbeitslosigkeit. Aber ALG 2 stünde dir in jedem Fall zu.
die frage beantwortet dir sicherlich dein Arbeitsamt-Berater. Du hast doch nen Ansprechpartner sicherlich oder? Ansonsten zur Arbeitsagentur gehen und termin ausmachen und dich beraten lassen.
Die weiterbestehende Selbständigkeit mit Arbeitslosigkeit zu verknüpfen, dürfte schwierig werden. Arbeitslos ist ja gleichbedeutend mit "arbeitssuchend".
Ich sehe zwar nicht die Notwendigkeit, den Gewerbebetrieb abzumelden, wenn Du Deine gewerbliche Tätigkeit in die Freizeit legen kannst, aber das ist wohl eher Theorie. Sprich doch mal beim Arbeitsamt vor.