ein Jahreskündigungsfrist,bei grabpflege rechtens oder nicht?
Meine Mutter hat einen Grabpflegevertrag für mein verstorbenen Vater in Anspruch genommen und unterschrieben.Nun ist sie mit der Pflege des Grabes überhaupt nicht mehr zufrieden und möchte diesen kündigen,nun habe ich den Vertrag gelesen und dort steht sie kann den Vertrag immer nur zum 30.9. jedes Jahres kündigen,ansonsten verlängert sich dieser Automatisch um ein Jahr,gibt es eine möglichkeit den Vertrag vorher zu kündigen?
5 Antworten
Bevor sie kündigt, sollte Sie eine Abmahnung schicken, daß die Grabstell nicht, wie vereinbart wurde geplegt wurde. Also erst Reklamieren, dann mahnen erst dann kündigen (fristlos -Zahlung einstellen), dann geht das ohne Kündigungsfrist.
Genau meine Meinung! Aber noch ein Tipp von mir für die Zukunft! Lasst die Finger von der Friedhofsgärtnerei. Die nehmen ein Heiden Geld für eine mikrige Leistung. (Eigene Erfahrung). Es wird nur zweimal im Jahr Bepflanzt und nie gegossen! Kerzen kann man auch vergessen. Und geharkt etc. daran brauch man erst gar nicht denken! Ich habe mir auf die Fahne geschrieben selbst (privat) Gräber sauber zu halten. Wir reden hier über einen monatlichen Grundbetrag von je nach Grab 10,- - 25,- Euro. Dafür kannst Du dir aber auch sicher sein das eine Privatperson sich wirklch um die Pflege kümmert! Vorrausgesetzt Du kommst an die richtige Person!Also Anzeige in die Zeitung und ab geht die Paula!
Generell sollte man für zeugen sorgen in falle von fotos! Weiß selber das es unter den friedhofgärtnereien es auch schwarze schafe gibt. Grundsätzlich gilt: Preise und Leistungen vergleichen. Manchmal lohnt da ein einfacher gang über den Friedhof um einige Vergleiche unter den Gärtnereien zu machen! Gleichzeitig sollte aber auch darauf geachtet werden, was in den Verträgen steht, nicht jeder Friedhofsgärtnerei bietet zu den Bepflanzungen auch das gießen an, kenne viele die sich das extra bezahlen lassen! Wie oft eine Grabstelle bepflanzt wird, hängt vom Kunden ab, ob gar keine Bepflanzung oder nur zwei oder einmal im Jahr! Zu mal ich auch sagen muss das man nicht einfach eine anzeige in die zeitung setzen darf um eine privatperson dafür zu beauftragen um seine eigene grabstelle pflegen zu lassen! Das wäre dann schwarzarbeit! Jeder Gärtnberei muss grundsätzlich einen gewerbeschein erwerben bei der jeweiligen Kommune nur um auf dem Friedhof arbeiten zu dürfen! Hier noch ein Tipp: Wenn man sich sicher gehen will das die Gärtnerei ihren Arbeiten nach kommt würde ich grundsätzlich bei einer ansässigen Treunhandstelle eine Pflegevertrag machen, weil die nehmlich unangemeldet die Gärtnereien und deren Pflegegräber kontrolliert und das mehr als zweimal im Jahr! Zur weiteren info muss ich aber auch sagen, das manche kunden manchmaöl glauben, wenn sie ihre grabstelle in pflege geben, sie gleich denken es wäre deren Privatgärtner. denn in den meisten Pflegeverträgen steht nehmlich auch drin wie oft eine grabstelle in der woche oder im Monat besucht wird und gepflegt wird. Denn wenn eine Grabstelle nicht aufgeharkt wird, hätte sich dort algen und moose drauf gebildet, sprich die erde wäre grün!
Es gibt aber auch Anbieter, die von vornherein Quartals oder Jahresverträge anbieten z.B. www.cuh-berlin.de
Wenn die den Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllen (du schreibst ja das ihr mit der Pflege nicht zufrieden seit) kannst du das anmahnen - sofern das wirklich am Unternehmen hapert, was z.B. nicht richtig das Grab säubert oder sowas.
Tritt dann keine Besserung diesbzgl. auf solltest du eigentlich ein fristloses Sonderkündigungsrecht haben.
das ist leider in den meisten Fällen richtig. Es kommt auf die Friedhofsordnung an. Kirchlich verwaltete Friedhöfe haben idR eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, gemeindliche oder städtische 6 Monate, aber das kommt auf die Friedhofsnutzungsordnung an! Laß Dir einfach mal ein Exemplar der jwl. Verwaltung zukommen, um sicher zu sein