Arbeitslosengeld 1 nach überbetrieblichen Ausbildung?
Wird das Arbeitslosengeld nach einer überbetrieblichen Ausbildung nach dem fiktivem Lohn eines ausgelernten berechnet ?
2 Antworten
Kann die Agentur für Arbeit für Dich keinen Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs erweiterten Bemessungsrahmen feststellen, so ist das Bemessungsentgelt aufgrund eines fiktiven Arbeitsentgelts der entsprechenden Qualifikationsgruppe festzulegen.
Dabei ist die berufliche Qualifikation maßgebend, die für eine Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen in erster Linie zu erstrecken hat.
Rechtsgrundlage: § 152 SGB III
ALG berechnet sich immer am Lohn. Wenn Du 200€ verdient hast bekommst Du, keine Ahnung, weniger als 150€