Wohnberechtigungsschein für Arbeitslose?

6 Antworten

Mit einem Wohnberechtigungsschein hast du noch lange keine Wohnung. Häufig sind diese Wohnungen, für die der WBS erforderlich ist, sogar noch teurer als andere. Versucht euch mit einem privaten Vermieter darauf zu einigen, dass er seine Miete direkt vom Amt bekommt. Das hilft in vielen Fällen.

Volker13  03.06.2010, 11:57

Von welchem Amt denn?

der wbs hängt vom einkommen ab, nicht von der tatsache der arbeitslosigkeit.

aber gugg mal hier

:Wohnberechtigungsschein beantragen mit Online TippsWohnberechtigungsschein beantragen, was ist ein Wohn Berechtigungsschein und wo kann man ihn beantragen? Wann kann man ihn gebrauchen etc. www.richtig-beantragen.de/.../Wohnberechtigungsschein-beantragen/ - Im Cache - Ähnliche

BonniesRanch  03.06.2010, 11:22

Bisher die einzig richtige Antwort. Ein WBS ist vorrangig vom Einkommen abhängig.

fragetierchen  03.06.2010, 11:23
@BonniesRanch

nichts desto trotz bekommt auch ein arbeitsloser nicht ohne weiteres einen berchtigungsshein. er muss es begründen

BonniesRanch  03.06.2010, 11:25
@fragetierchen

Sorry, aber das ist alles völliger Quatsch.

Die Erteilung eines WBS ist davon abhängig, was man verdient hat. Und zwar über einen längeren Zeitraum als diese 6 Monate.

Ein WBS wird nicht bei guter "Begründung" erteilt.

wenn er seit 6monaten arbeitslos ist...wird er kaum auf strasse leben!!!!

aber das man sich um ne wohnung bemüht und den dementsprechenden berechtigungsschein, die einige vermieter gottseidank verlangen, ist doch wohl das erste was man in solcher lage macht... schwerfälligkeit lass grüssen!!!!

kommt einem manchmal so vor, das leute hier die zeit anderer beanspruchen, um sich ja nicht die mühe zu machen, selber mal im internet zu gucken oder doch mal das telefon in die hand zu nehmen und mal bei der ein oder anderen stelle persönlich nachzufragen!!!!!

BonniesRanch  03.06.2010, 11:21

Ich glaube, Du weißt gar nicht, was ein WBS ist. Es gibt WBS-gebundene Wohnungen. Das ist kein Wunschkonzert des Vermieters.

Also bevor Du hier User der "Schwerfälligkeit" beschuldigst, informiere Dich einfach mal.

blasehase75  03.06.2010, 11:23
@BonniesRanch

habe keinen beschuldigt...lediglich die "sinnlosigkeit"diverser fragen angeprangert!!! dann sollte man eventuell eine nicht wohnberechtigungsscheingebundene wohnung nehmen:-)))boah wat für nen scheussliger name...

BonniesRanch  03.06.2010, 11:26
@blasehase75

Meinst Du das Wort "wohnberechtigungsscheingebundene "? Stimmt, dass ist scheußlich. Scheußlich lang. :-))

blasehase75  03.06.2010, 11:28
@BonniesRanch

hoffentlich sind die damit "verbunden"wohnungen nicht ebenso:-)))))))

Die gesamten Atworten überzeugen hier nicht. Der WBS berechtigt zum Bezug einer wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Grundlage dafür ist das Wohnungsbindungsgesetz.

Gleichzeitig ist der WBS ein Beleg für den Vermieter, dass der Mieter zum berechtigten Personenkreis gehört, der eine solche Wohnung beziehen darf, und zwar ausschließlich Einkommensabhängig! Da braucht man nicht stundenlang begründen. Denn das Einkommen spricht für sich.

Berechnungsgrundlage ist das voraussichtliche Einkommen der nächsten 12 monate und beträgt nach Abzug von diversen Freibeträgen 12.000,00 €.

Vermietet der VM an einen Nichtberechtigten, so muss er eine Fehlbelegungsabgabe verlangen.

blasehase75  03.06.2010, 11:50

hätte er/sie sich mal gleich mit der frage an dich gewandt!!!!!!

kommt ganz drauf an WARUM er keine wohnung findet, das muss schon eine sehr gute begründung sein damit ihm ein berechtigungsschein zusteht. den gibts bei der gemeindeverwaltung. weil ihm die wohnungen aber nur nicht gefallen oder er seine katze nicht mitnehmen darf gibts keinen schein. den gibts z.b. wenn er wegen seiner kinder nix findet, eine behindertengerechte wohnung braucht oder ähnliches

blasehase75  03.06.2010, 11:31

denk mal eher das so nen "schein" in gewisser art und weise auch nen gewissen sinn hat, nämlich den, das der wohnungssuchende auch wirklich einer solchen, geförderten wohnung bedarf!!!!

fragetierchen  03.06.2010, 11:33
@blasehase75

ja richtig und das muss man ja auch nachweisen können!!! jemand der, z.b. krankheitsbedingt, besondere wohnungsansprüche hat findet natürlich nicht so leicht was.

blasehase75  03.06.2010, 11:35
@fragetierchen

aber ich glaub die frage, hat sich der "fragesteller" nun schon selber beantwortet!!!siehe oben und meine befürchtung, sich nicht selber auf die suche zu begeben, ich meine damit aus eigenen stücken!!!!