Arbeitskollegen verpfeifen,Pflicht?
Hallo zusammen,ich hab da mal eine Frage die mich seid ein paar Tagen beschäftigt und zwar ist es so das ich in einem Grosslager arbeite in dem Ware (Lebensmittel aus der Kühlung 2-8Grad) umgeschlagen werden für einen großen Discounter. Im Zuge dessen müssen wir vermehrt Temperaturprüfungen machen beim ein und auslagern der Ware,bislang durften wir die dafür angestochenen Produkte auch mitnehmen nach Hause was eine betrachtliche Summe an Ersparnissen im Monat ausmachte doch nun ist es so das wir das nicht mehr dürfen und einen Aushang unterschreiben mussten das ein zuwiederhandeln mit der Entlassung wegen Diebstahls geahndet wird. So weit so gut,doch mussten wir auch unterschreiben das wir wenn wir einen Kollegen sehen der angestochene Ware nicht wegschmeisst sondern für sich verstaut diesen Beim Chef melden und wenn wir dieses nicht tun dann auch bei Nachweiss dessen ebenfalls mit der Kündigung bestraft werden. Ist dieses rechtens?Ich bin doch schliesslich kein Securitymitarbeiter und davon ab auch kein Anzinker.
8 Antworten
Nunja. Temperaturprüfungen sind ja ganz okay. Anscheinend haben bei euch aber die Temperaturprüfungen überhand genommen. Dass nun soetwas heraus kommt, verwundert kaum. Natürlich kann ein Chef nun Mitnahmen verbieten. Und natürlich macht sich auch strafbar, wer soetwas beim Kollegen beobachtet. Man kann dann nur ausdrücklich vor Mitnahmen warnen, egal ob die Waren frisch, alt oder angestochen sind. Bereits geringe Centbeträge gelten heute als Diebstahl. Und wer erwischt wird, landet nicht nur auf der Straße, sondern häufig lebenslang damit im Aus. Wichtig ist, dass dies jedem klar ist und Mitnahme kein Kavalierdelikt, sondern jetzt nach dieser Umstellung und Ankündigung echter Diebstahl ist. Nun ist es so... dass wer klaut oder bekannt ist, dass er es übersieht, schnell auch bei Neidern gehängt wird. Dass ihr durch euer Tun nun monatlich mehr an Geld ausgeben müsst, ist auch schlecht. Dabei zeigt sich erst jetzt, dass die Arbeit schlecht bezahlt wird.
Gruss :-)
Ohne Worte,wirklich gut!
Ich geh mal davon aus das es sich nicht um zwei oder drei euro warenwert handelt. Und da ist es ganz normal das der chef so etwas macht. Mit dieser sehr strengen dienstanweisung will er verhindern das seine mitarbeiter nicht mal auf die idee kommen heimlich etwas mitzunehmen. Denn in jedem betrieb gibt es leute die sich nicht leiden können. Mal angenohmen es arbeiten zwei zusammen die sich gar nicht leiden können und einer von den beiden steckt was ein und der andere sieht das dann ist ja klar was er macht. Und ja es ist rechtlich das dein chef leute feuert die einen diebstahl nicht melden aber dazu muß er dir nachweisen das du deinen kolegen deckst, und auch für diesen fall gibt es die betriebspetzen die alles tun um dem chef zu gefallen. Halt dich einfach von solchen aktionen fern und lass dich nicht auf irgendwas ein.
Naja die logik des chefs muß man nicht verstehen. Aber er will es so also sollte man sich dran halten ob es einem gefällt oder nicht.
Ist so das der Chef sauer ist weil irgendwer ungestochene Ware beiseite gelegt hatte und dies von unserem Auftraggebern gesehen wurde,darum jetzt das strickte verbot. Trifft aber nur die Leute von uns die nicht gestohlen haben da derjenige der damals die Ware gestohlen hat es sicher auch weiter tun wird denn für ihn ändert sich ja nichts,Diebstahl war es auch damals schon.
Naja, wenn du eine Straftat beobachtest und einfach nichts unternimmst, obwohl du das sogar noch extra unterschrieben hast, dann machst du dich der "Beihilfe" schuldig und kannst ebenfalls entlassen werden.. Sowas ist rechtens und vor Gericht hätte der Chef wohl auch die besseren Karten, wenn er wirklich beweisen könnte, dass du das gesehen hast..
Einen paragraphen oder so wüsstest du aber nicht zu nennen oder?
Evt. hilft folgender Artikel weiter:
Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)
3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31)
§ 27
Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Zuschauen bzw. wegschauen wird vor dem Gericht meistens schon als Beihilfe angesehen.. Und wenn man dann auch noch unterschreibt, dass man sich an gewisse Regeln hält, dann kann man später auch nicht einfach das Gegenteil davon machen..
Ob du etwas unterschrieben hast oder nicht, ist vollkommen egal. Diese schriftliche Geschichte ist nur dazu da, um euch alle einzuschüchtern und um eine Art interne STASI-Überwachung zu implementieren.
"Ich habe nichts gesehen!" punkt. da soll die erst mal einer das gegenteil beweisen.
DH, meiner Meinung nach die beste Antwort hier
Ich würd auf keinen Fall nen Mitarbeiter verpfeifen. Die Chefs wollen euch doch nur dazu anstacheln, euch gegenseitig zu denunzieren und zu bespitzeln. Einschüchterung nennt man sowas und das finde ich einfach assi.
Es handelt sich einfach nur um Wurst,Käse und so was eben in der Kühlung im Supermarkt ist und vor allem ist es Ware die zur Temperaturprüfung Angestochen also Müll ist den wir täglich in mehreren 100 kilo dadurch produzieren.Keine Ware die noch in den handel kommt nur das was wir jetzt wegzuschmeissen verpflichtet sind!!!