Arbeitsbescheinigung verloren. Was tun?
Hi Leute ich hab von April bis Mai 2018 für einen Arbeitgeber gearbeitet. Leider kann ich nun die Arbeitsbescheinigung nicht mehr finden. Speichert der AG diese Arbeitsbescheinigung irgendwo?
Ich brauche diese nun für ein ALG Antrag.
1 Antwort
Aber ja: So Dein AG die ArbBesch mittels DV erstellt hat, kann er sie ohne Weiteres duplizieren. Aber auch von einer manuell erstellten ArbBesch -heutzutage eher selten-wird er eine Kopie haben, die er ablichten (fotokopieren) & mit dem Vermerk "Lichtbild stimmt mit dem Original überein" versehen kann. Ist somit rechtsgültig, wie die Erstausfertigung.
Ja sicher. Dein(e) AG haben eine steuer- und auch soz.versicherungsrechtliche Mindestaufbewahrungspflicht; in letzterem beträgt sie 30 (i.W. dreissig) Jahre. Denk' 'mal u.a. auch an deren Auskunftspflicht ggü. den Sozialleistungsträgern. :-p
Ehrlich jetzt? Wäre ja toll. ;-)