Arbeitgeber zahlt mir (Azubi) kein Gehalt
Hallo,
ich mache seit fast 2 Jahren eine Ausbildung, und war von Januar bis März immer wieder krank geschrieben, hatte mir die Rippen geprellt, deswegen allein schon 3 Wochen am Stück, und danach immer wieder krank geschrieben, aber chronisch bedingt. War zwischendurch immer mal 1-2 Tage arbeiten, aber da meine Beschwerden so schlimm waren, musste ich wieder zum Arzt. Mein Chef unterstellt mir, das ich ja gar nichts hätte, und hat mein März Gehalt einfach einbehalten, vom April hab ich bekommmen, ganz normal. Aber das vom März fehlt mir immer noch. Wollte ihn 2 mal darauf ansprechen, weil ich das mit der Krankenkasse regeln sollte, habte ich auch getan und die sagen, Firma muss ne Lohnfortzahlung machen, auch vom März. Aber Chef hat dann nie Zeit zum reden deswegen. Weiß jemand von euch, was ich jetzt machen kann? Ich weiß langsam nicht mehr weiter....
8 Antworten
Gibt es einen Betriebsrat ? dann geh da hin. Falls nicht, setz ein Schreiben an Deinen Chef auf ( wenn er so gar nicht mit sich reden lässt, natürlich) schreibe ihm höflich aber deutlich, dass er Dir Deine Ausbildungsvergütung auszahlen soll/muss. Krank ist eben krank. Wenn dann nichts passiert wende Dich mal an die zuständige Kammer. Die helfen auch bei solchen Problemen.
Wende Dich an die IHK (oder ist bei Dir die Handwerkskammer zuständig?). Notfalls schalte einen Anwalt ein.
Dein Chef hat Dir gar nichts zu unterstellen. Allenfalls kann er eine amtsärztliche Untersuchung verlangen, die Du dann aber über Dich ergehen lassen mußt.
Die Krankenkasse zahlt, wenn Du sechs Wochen krank warst. Dabei werden die Zeiten wegen derselben Krankheit innerhalb eines halben Jahres zusammengerechnet.
Die Lohnfortzahlung von der KK bekommst Du, wenn Du (INSGESAMT) 6 Wochen wegen der gleichen Sache ausfällst!
Sag ich doch!
Meld dich bei der Handwerkskammer dann bekommst du deinen Gehalt von deinem Chef dafür sorgen die schon
Stelle dich mit diesem Thema bei der zuständigen Berufsgenossenschaft / IHK vor und sollten die dir nicht helfen, wende dich an ein Arbeitsgericht.
Falsch, erst wenn länger als 6 Wochen. Ab der 7. Woche zahlt die KK