Arbeitgeber will Adresse vom Hundehalter nach biss
Hallo, ich wurde von einem fremden Hund gebissen (Halter unbekannt) und bin deswegen krank geschrieben. Mein Arbeitgeber will jetzt die Adresse des Hundehalters mit der Begründung: Sie bezahlen ja Lohnfortzahlung, die der Hundehalter übernehmen muss. "Ich solle mich jetzt mal auf die Suche machen!"
Ich frage deswegen, weil die Firma in den letzten Monaten zwar keine Arbeitsgesetze verletzt, aber jede Lücke nutzt um Profit zu machen, egal wie der Mitarbeiter damit klar kommt.
Habe ich nun ein Problem oder meine Firma? Kann die Firma mir deswegen die Lohnfortzahlung streichen?
Ich fand die Verletzung jetzt auch nicht so Bedrohlich, gleich eine Anzeige gegen unbekannt zu machen. Wenn man alles Anzeigen müsste, wäre man ja jede Woche bei der Polizei.
Bin über helfende Antworten sehr dankbar
Gruß NE
3 Antworten
Der Arbeitgeber ist im Recht. Ihm ist ein nicht unerheblicher Schaden - nämlich die Lohnfortzahlung - entstanden. Warum sollte er also für einen Hundebiss den er nicht verursacht hat, aufkommen. Das wird schon der Hundehalter tun müssen. Um nicht selbst in eine Schadensersatzpflicht zu kommen solltest du mit nachweisbarem Nachdruck den Hundehalter suchen und dann auch benennen. Tust du nichts, läufst du Gefahr keinen Lohn zu bekommen. Die Aussage, dass die Verletzung nicht so bedrohlich ist um Anzeige zu erstatten steht in krassem Widerspruch zu einer Krankschreibung. Juristisch wäre hier von einer schweren (mittelschweren) Verletzung auszugehen. Im Übrigen sollte ein Arbeitnehmer schon froh darüber sein, wenn der Arbeitgeber keine unnötigen Kosten hat. Nur so enststeht Arbeitsplatzsicherheit. Auf Einkünfte zu verzichten wäre ja das Schlechteste was ein Arbeitgeber tun kann.
rechne mal in euro aus, was der arbeitgeber für quasi nichts = dein krankenstand ausgibt, dann kannst du es besser nachvollziehen, dass der AG das wiederhaben möchte.
dir kann er die lohnfortzahlung nicht streichen, aber er kann sich das geld vom verursacher wiederholen. allerdings bist du nicht dafür verantwortlich, den hundehalter aufzutreiben. wenn du ihn kennen würdest, müßtest du schon den namen/ adresse angeben, aber dass du detektiv spielen musst, glaube ich nicht. wie wollte man das auch schaffen, einen unbekannten hund identifizieren - vielleicht mit einer beschreibung zur gemeinde, wo hunde angemeldet sein müssen; aber dazu bräuchte es wahrscheinlich einer anzeige, damit die auskunft geben.
Danke schon einmal für eure plausiblen Antworten. Also, alles was ich tun kann ist eine Anzeige, wenn auch schon ziemlich spät? Bin ich dann aus meiner "Nachweispficht" raus?
Der Arbeitgeber muss das eben als Verlust abschreiben, wenn er ja die Lohnfortzahlungspflicht hat. Dann mache ich jetzt meine Anzeige als Opfer und schaue mal, was auf meinem nächsten Lohnzettel steht.
Danke, eine super Seite, so etwas wird gebraucht in der heutigen Zeit ;-)
Gruß NE