Arbeitgeber nach Haus krank?
Hallo und zwar will mein Arbeitgeber zu mir nach Hause kommen, weil ich krankgeschrieben bin um ein Gespräch zu führen. Ich habe ihm schriftlich mitgeteilt, dass wir, wenn ich zurück bin, das Gespräch führen können. Er meinte, dass es dringend sei das Gespräch vorher zu führen und nicht erst wenn ich wieder da bin (bin 2 Wochen krank & 2 Wochen Urlaub danach). Ich habe ihm daraufhin wieder gesagt das ich das nicht möchte und er gern mir schriftlich schreiben kann, worum es geht.
Was kann ich tun, wenn er trotzdem morgen vor meiner Haustüre steht? Darf er das? Was kann ich tun, wenn er doch da ist?
Bitte antworten die sich nur auf den Fall sowie auf meine Frage bezieht. Andere Kommentare bitte lassen.
4 Antworten
Das darf er nicht.
Er kann dich bei begründeten Zweifeln an deiner Arbeitsfähigkeit zum Betriebsarzt schicken, er kann im Extremfall sogar einen Detektiv auf dich ansetzen, aber zuhause aufsuchen darf er dich nicht.
Krankenrückkehrgespräche oder Gespräche zum betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement finden im Betrieb statt, wenn es deine Erkrankung erlaubt, kannst du auch gerne dorthin zum Gespräch gehen, aber die Wohnung ist absolut tabu!
Hausfriedensbruch!
Du musst ihn deines Grundstückes verweisen und ihn darauf hinweisen, dass er Hausfriedensbruch begeht. Dann kannst du ihn, gerade wenn du Zeugen hast (oder auch eine Aufnahme) bei der Polizei anzeigen.
Wenn ertrotz Aufforderung dein Grundstück nicht verlässt, kannst du auch die Polizei rufen. Allerdings wäre ein Fachanwalt für Arbeitsrecht fast die bessere Wahl.
Dir sollte aber dabei schon klar sein, dass du dich nach einem neuen Job umschauen solltest.
Natürlich darf Dein Arbeitgeber morgen vorbei kommen, aber Du brauchst ja ihm nicht zu öffnen. Krank ist krank und Urlaub ist Urlaub
Hallo,
wenn man insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war (verschiedene Zeiten werden addiert), ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer/Azubi ein persönliches Gespräch anzubieten. Dies wird normalerweise im Büo geführt. Wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, kann es auch in dessen Wohnung geführt werden.
Gruß
RHW
Er hat bei dir zu hause nichts zu suchen wen du das nicht willst! Und wen du nur 2 Wochen krank bist gibt es dafür auch keinen Grund für ein Gespräch es sei den das ist immer so wen du Urlaub machen willst! Eher geht es den meisten Arbeitgeber darum den Azubi oder angestellten einzuschüchtern das er krank zur Arbeit kommt!
Lass einfach die Tür zu wen er kommt! Aufzeichnen kannst du ihn nur wen er das auch mitbekommt!
Wen du denkst das er dich belästigen will oder zu was zu zwingen und er ohne deine Erlaubnis bei dir auftauch Kanst du auch die Polizei rufen!Bosendes Wen du es ihm untersagt hast ! Auch must du ihn nicht in deine Wohnung lassen!
danke für die Antwort. Falls er doch erscheint auf meinem Grundstück, darf ich es auf Video aufzeichnen um, wenn soweit kommt, vor Gericht zu verwenden?