Darf der Arbeitgeber nach Hause kommen, um nach dem Kranken zu schauen?
Es geht um Folgendes: Mein Bruder ist seit gestern Abend wegen einem kleinen Unfall arbeitsunfähig. Der Chef hat seinen Sohn vorbeigeschickt, um nach ihm zu schauen. Er arbeitet beim Paketdienst und es gäbe daher Probleme beim Arbeitsprozess. Der Mann war selbstverständlich provokativ und wollte unbedingt in die Wohnung rein, um mit ihm zu reden, dass er einen Ersatzfahrer brauche etc. (Den genauen Prozess kenne ich nicht). Mein Bruder wollte nicht, dass er reinkommt, deswegen musste ich ihn zurückweisen. Außerdem habe ich ihn auch darauf hingewiesen, dass sich auch weitere Kranke im Haus befinden und dass er sich nicht so provokant zu verhalten braucht. Er war so penetrant (mit sehr, sehr provokativem Verhalten, was mich aufgrund meiner Depression auch etwas verletzt hat) und wollte trotzdem rein. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er dadurch mit juristischen Problemen zu tun haben könnte. Dann hat er es sich natürlich anders überlegt und ist nach einer Diskussion gegangen.
Die genauen Gesetze beim Paketdienst kenne ich natürlich nicht. Wenn der Chef plötzlich keinen Fahrer hat, dann glaube ich das natürlich, dass es zu starken Komplikationen im Prozess kommen kann. Aber persönlich vorbeikommen finde ich schon dreist. Er meinte, sie bräuchten unbedingt einen Fahrer und wie wir das jetzt machen sollen. Woher soll ich denn das bitte wissen? Außerdem rief der Chef an, ich ging ran und er sagte, dass mein Bruder unbedingt vorbeikommen solle und schrie mich an, was ihm denn einfalle etc etc. Ich meine er ist nicht einmal in der Lage richtig aufzustehen. Und mich noch darin einzubeziehen finde ich sowieso merkwürdig.
Wie ist das juristisch gesehen, kann der Chef jemanden nach Hause schicken, um zu schauen, ob dieser wirklich krank ist? Ich denke die Suche nach einer Lösung für den Arbeitsprozess war nur eine Ausrede, das hätte man auch am Telefon bereden können.
23 Antworten
So, wie das hier abgelaufen ist, ist das nicht erlaubt.
Ein Krankenbesuch ist generell nichts Falsches. Mein alter Chef hat Mitarbeiter/ innen im Kankenhaus oder bei längerer Krankheit immer mal besucht oder Blumen mit Besserungswünschen geschickt.
Du musst niemanden hereinlassen, der nicht mit einer entsprechenden richterlichen Befugnis kommt.
Einen kranken Arbeitnehmer in dieser Form unter Druck zu setzen und dabei noch Angehörige und fremde Kollegen (die übrigens weder seine private Adresse noch seine Krankheit anzugehen hat, Datenschutz!) mit reinzuziehen, ist das Allerletzte.
Ich würde mal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht reden. Wenn Dein Bruder mal gekündigt wird oder selbst kündigt, sollte so etwas sicher dokumentiert werden.
Wenn der Chef Deines Bruders nicht genug Personal hat, ist das nicht euer Problem sondern seins. Ein Chef muss mögliche Krankheiten und Urlaube mit einkalkulieren. Notfalls muss er eben befristet andere Fahrer einstellen.
Das machen wir dann wohl, Danke für den tollen Tipp. Man sollte sowas nicht einfach auf sich sitzen lassen.
Machen kann er das schon, du hättest ihn aber nicht rein lassen müssen, weder ihn selbst noch dessen Sohn oder sonst wen. Du hast das Hausrecht.
Ja ich habe ihn natürlich nicht reingelassen, das Hausrecht ist mir bewusst .
ein absolut illegales verhalten, aber durchaus typisch für diese branche, in der von fast allen unternehmen die arbeitnehmer-rechte mit füßen getreten werden und mit tlw. illegalen methoden gesetze umgangen werden.
krankmeldung bedeutet dort fast immer die kündigung. und wenn sich jeder zweite dagegen wehrt, verdienen die immer noch genung durch die ausbeutung.
während einer krankheit muss sich der erkrankte so verhalten, dass die genesung nicht gefährdet wird, und das kann je nach krankheit auch bedeuten, dass man ins kino gehen darf, wenn z.b. die hand verletzt ist.
hat der arbeitgeber zweifel, kann er eine untersuchung bei einem vertrauensarzt beantragen.
Können kann der AG viel. Allerdings darf er einen arbeitsunfähigen AN nicht bedrängen, bedrohen und nötigen. In die Wohnung braucht man ihn selbstverständlich nicht zu lassen.
Außerdem ist das bestimmt nicht das "Problem" Deines Bruders, wenn der AG zu wenig Personal hat. Das ist sein Betriebsrisiko.
das hätte man auch am Telefon bereden können.
Auch das muss kein AN. Man ist bei Krankheit, Urlaub, Freizeit nicht verpflichtet Anrufe des AG entgegenzunehmen, zumal man bei diesem "Herrn" damit rechnen kann, dass er evtl. unverschämt, ausfällig und drohend wird.
Wenn ein AN krank ist, ist er krank.
Leider ist so ein Verhalten des AG immer wieder zu kritisieren. Anstatt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den MA nachzukommen wird mit Drohungen und Druck versucht kranke AN zur Arbeit zu "zwingen".
Das ist zum einen nicht erlaubt und zum anderen meist kontraproduktiv. Werden Krankheiten nicht auskuriert, führt das dazu, dass sich die Krankheit verschlimmert und die AN dann noch länger fehlen.
Davon mal abgesehen, dass ich persönlich nicht möchte, dass ein kranker AN mit einem Fahrzeug unterwegs ist und evtl. nicht nur sich sondern auch andere gefährdet.
Die Gesundheit geht vor. Sie ist mit das Wichtigste das ein Mensch hat und das sollte und muss man wegen solcher AG nicht aufs Spiel setzen.
Dein Bruder soll sich umgehend nach einem anderen AG umsehen.
Das sehe ich auch so. Ich danke vielmals für die tolle Antwort.
Bitte, sehr gerne.
Ich wünsche Dir und Deinem Bruder alles Gute und lasst Euch nicht einschüchtern.
Das geht über seine Befugnisse.
Dein Bruder hat ne Krankschreibung, diese auch fristgerecht eingereicht? Dann hat sich der AG gar nicht bei ihm zu melden.
Wenn der AG die Krankschreibung anfechten will, muss er deinen Bruder zum Betriebsarzt schicken.
Mehr Befugnisse hat der AG nicht, er kann erst recht nicht eine Wildfremde Person bei deinem Bruder zur Kontrolle vorbeischicken.
Wie der AG den Krankheitsausfall innerbetrieblich kompensiert ist nicht das Problem des Kranken.
Wenn der AG die Krankschreibung anfechten will, muss er deinen Bruder zum Betriebsarzt schicken.
Da braucht der Bruder dann nicht hin. Was hat denn der Betriebsarzt mit der Arbeitsunfähigkeit und deren Feststellung zu tun?
Wenn ein AG Zweifel hat, muss er sich an die Krankenkasse wenden. Wenn die dann auch Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit hat, kann sie den AN zum MdK schicken.
Das ist sehr nett, danke. Man hat ihn versucht ihn zu bedrängen zu arbeiten. Der Sohn des Arbeitgebers, der vor der Tür stand, hat sich über mich mit ihm unterhalten und per Telefon.