Arbeitgeber leiht Arbeitnehmer Summe ohne es schriftlich festzuhalten
Mein AG hat meinem Arbeitskollegen vor einiger Zeit ein erhebliches Sümmchen an Geld geliehen ohne es schriftlich festzuhalten. Mitlerweile ist der Kollege aus der Firma ausgetreten und verlangt nun seinen Restgehalt welcher noch offen steht. Meine Arbeitgeber sind bereit das restliche Gehalt auszuzahlen wenn der Ehemalige sich irgendwie schriftlich dazu bekennt, dass er damals das Darlehn erhalten hat. UND schriftlich festhält wie er es zurückerstatten möchte. Nach langem schriftwechsel droht dieser jetzt mit seinem Anwalt und geht auch bei keiner Korrespondenz auf das geliehene Geld ein.
Ich habe meinem Chef gesagt, dass wir wahrscheinlich keine Chance auf Rückerstattung haben werden. Ist das richtig? Ein anderer Kollege meinte nun, dass wir das ignorieren von dem Ehemaligen bezüglich des Geldes gegen ihn verwenden können, da wir jetzt in jeder Mail auf das Darlehn hingewiesen haben und er mit keinem Wort darauf eingeht. Ist das richtig?
7 Antworten
Gerade wenn es sich nicht nur um 10€ unter Freunden handelt ist es doch eigentlich selbstverständlich sowas nur schriftlich zu vereinbaren. Der Schuldner könnte den Erhalt des Geldes auch einfach verleugnen bzw. erklären, dass es sich um eine Schenkung handelte und man ihm daraus jetzt noch einen Strick drehen will. Auch wenn das natürlich nicht legal ist, aber das sollte ja jeder wissen.
Dagegen ist das restliche Gehalt einklagbar.
Das dachte ich mir schon.
Hat Dein Chef irgendeinen anderen Nachweis für das geliehene Geld? Er hat es ja hoffentlich nicht in einem Koffer voll Bargeld überreicht - vielleicht einen Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder ähnliches? Das wäre schonmal der Beweis, dass es dieses Darlehen gegeben hat. Alternativ könntest ja auch Du oder jemand anderes bezeugen, dass der Transfer stattfand.
Dein Ex-Kollege soll ruhig mit dem Anwalt "drohen" - er weiß ja, dass er Geld von Deinem Chef gekriegt hat, und über kurz oder lang kann das auch vor Gericht bewiesen werden. Mit diesem Wissen wird er nie und nimmer klagen, das ist eine leere Drohung.
Rechtlich sind das Darlehen und die ausbleibende Gehaltszahlung allerdings zwei getrennte Fälle. Das Gehalt wird Dein Chef ziemlich sicher zahlen müssen. Aber an seiner Stelle würde ich damit auch abwarten.
ohne Zeugen ist das wohl aussichtslos, auf Zahlung kann der AN sogar den Anwalt einschalten. Er kann den Erhalt des "Darlehens" abstreiten.
Das Geld was Dein AG geliehen hat ist sehr wahrscheinlich futsch. Da steht es Aussage gegen Aussage- eben weil nicht schriftliches Existiert. Dein AG ist verpflichtet das restliche Gehalt auszuzahlen, da ein schriftlicher Vertrag besteht. Zumal das Drlehen so rein gar nichts mit einer Gehaltszahlung zu tun hat.
Vorschuss auf Arbeitslohn oder Privat-Darlehen bedürfen keiner Schriftform. Wer einen Forderungsanspruch hat, muss den glaubhaft machen.
Insofern wäre dein Chef im Vorteil: Er erstellt er eine Abschlussrechnung abzgl. Vorschuss/Darlehensforderung, d. h. er verrechnet diese Forderung mit dem ausstehenden Restgehalt.
Nun müsste der Ex-Arbeitnehmer auf rückständiges Gehalt klagen und dafür Beweis antreteten, nie ein Darlehen bekommen oder es bereits zurückgezahlt zu haben. Kann er das? Eben :-)
G imager761
Gibt es hierzu einen Paragraphen?