Wie bekomme ich verliehenes Geld vom Ex zurück?
Ich habe vor ca einem Monat meinem Freund Geld geliehen, viel Geld, über 1000 €. Schriftlich gibt es dazu nichts abgesehen vom WhatsApp Verlauf. Die Beziehung ist mittlerweile vorbei und er gibt mir einfach das geld nicht zurück. Er hat mehrfach angekündigt es zu überweisen, aber nichts passiert. Was kann ich tun? Bei der Polizei anzeigen? Anwalt einschalten?
16 Antworten
Das ist das große Problem bei Privatkrediten. Es ist schwer, sie wieder zu bekommen.
Zur Polizei kannst du gehen, wenn er sich strafbar macht. Geld, das du ihm gegeben hast, freiwillig und er dir nciht zurück zahlt ist meines Wissens nach keine STraftat. Du kannst ja von einem Anwalt einen Brief aufsetzen lassen. Das kostet aber ncoh mehr Geld und letztlich ist das auch nicht sicher..
Der WA-Verlauf hat nur eine geringe Beweiskraft, das läßt sich zu leicht manipulieren. Ohne einen schriftlichen Kreditvertrag kann er behaupten du hast ihm das Geld geschenkt. Damit ein Strafantrag (Anzeige) Erfolg haben kann muß du zusätzlich beweisen das er von Anfang an nicht vor hatte dir das Geld zurück zu zahlen. Erst mal ist das nur eine privatrechtliche Forderung die du belegen mußt, wenn er nicht freiwillig zahlt. Schicke ihm eine schriftliche Forderung und setze ihm eine Zahlungsfrist. Hat das keinen Erfolg dann beantrage beim Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn du Glück hast legt er keinen Widerspruch ein. Dann kannst du gegen ihn einen, 30 Jahre gültigen, Titel erwirken. Beim nächsten mal einen schriftlichen Kreditvertrag abschließen, bevor du wieder Geld verleihst.
Glaube eher nicht, dass es da gesetzliche Vorschriften gibt, z. B. eine Frist von 3 Monaten wie ein User schreibt, um erst dann ein Mahnerfahren einleiten zu können. Würde mir jemand Geld schulden und die Zusage der Rückzahlung nicht einhalten, liefe das bei mir ganz anders. Ich würde dem EX einen Einschreibebrief mit Rückschein schicken, ihm eine Frist zur Rückzahlung von 2 Wochen einräumen. Lässt er diese Frist ergebnislos verstreichen, hätte er eine Woche später einen Mahnbescheid im Hause.Da er schon mehrmals angekündigt hat, das Geld zurückzuzahlen, diese Zusage aber nicht einhielt, befindet er sich bereits in Verzug, auch wenn er keinen festen Rückzahlungstermin genannt hat. Es ist ein Hinhalten der Gläubigerin, das unter Umständen Anlass zur Befürchtung gibt,, dass sie ihr Geld gar nicht mehr bekommt.Deshalb wäre sofortiges Handeln unter Zuhilfenahme eines Anwaltes der richtige Weg.
Bei Dir hat sich das Sprichwort bewahrheitet " Bei Geld hört die Freundschaft auf. "
Wenn Du ihm Geld ohne einen vereinbarten Rückzahltermin geliehen hast, ist das rechtlich ein unbefristetes Darlehen, das Du erst mal mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen musst. Das solltest du tun und ihm das Schreiben vor Zeugen übergeben oder per Einwurfeinschreiben zuschicken.
Dann wird's schon mal etwas offizieller.
Erst wenn er diese Kündigungsfrist und eine kurze Nachfrist ohne Zahlung verstreichen lässt, kommen die anderen mit ihrem Mahnbescheid zum Zug. Für den Mahnbescheid muss die Zahlung erst mal überfällig sein - und das ist sie ohne eine abgelaufene Kündigungsfrist eben nicht.