Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet und zahlt nicht
Guten Tag,
ich habe ein Problem was mich absolut nervt.
Ich habe seit Anfang Juni bis Ende September bei einem Kurierdienst gearbeitet. Den ersten Monat schon gab es Probleme mit der Zahlung, wobei er zusätzlich erwähnte das er mich zur Zeit nicht anmelden kann weil ihm die finanziellen Mittel fehlten. Nach und nach bekam ich dann mein Gehalt. Die darauf folgenden Monate änderte sich an der Zahlungsweise nix. Als ich ihn wegen der Anmeldung ansprach, bekam ich zu hören das ich ja aufhören könne..es gibt genug andere die diesen Job mit Kusshand machen. Ich liess mich also darauf ein in dem Glauben das er mich zum Anfang des Jahres anmelden würde, weil ich ja irgendwie auf das Geld angewiesen war. Ich weiss selber das es nicht richtig war was ich gemacht habe. Da mein Gesundheitszustand (ich habe Krebs) sich im September verschlimmerte habe ich aufgehört. Ausserdem hatte ich es satt jeden Monat wie ein Hund ihn in den Hintern zu kriechen wegen mein Geld. Nun steht der Lohn von September noch aus, und ich werde, nach unzähligen Anrufen immer wieder vertröstet, oder verarscht. Ich spiele deshalb mit dem Gedanken mir rechtliche Hilfe zu holen. Meine Frage: Was könnte mir im schlimmsten Fall passieren wenn ich zum Anwalt gehe. Ich habe zu dieser Zeit von nirgendwo irgendwelche Leistung erhalten. Mir ist bewusst das ich mich auf dünnem Eis bewege, aber mir ist wichtig das er endlich mal eine reingewürgt bekommt. Ich bedanke mich für Eure Antworten.
5 Antworten
Du hast also bei dem Unternehmen schwarz gearbeitet. Für die ordnungsgemäße Anmeldung (und zwar vom ersten Arbeitstag an) ist der Arbeitgeber zuständig. Hoffentlich kannst du irgendwie belegen, dass du dort ÜBERHAUPT gearbeitet hast. Dann kannst du ihn über die Krankenkasse zur Rechenschft ziehen lassen. Wie bist du denn überhaupt versichert, wenn du doch krank bist? Rechtliche Hilfe brauchst du dafür nicht. Das macht die Krankenkasse für dich. Vor dem Arbeitsgericht kannst du deine Forderung einklagen. Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt.
ich bin über meine Ehefrau Familienversichert.
Du musst auf jeden Fall zum Anwalt gehen und dein Geld einklagen.
Du kannst ja nichts dafür, dass er dich nicht angemledet hat.
Wen du nämlich Pech hast, kommt die Krankenkasse und will von dir alle beiträge haben.
Den fall hatte mein Mann auch mit seinem alten Arbeitgeber. Genau dasselbe Problem.
Du wirst da keine Nachteile von haben, aber dein toller AG wird mächtig Ärger bekommen.
Muss ich den Anwalt auch bezahlen, obwohl ich Rechtschutzversichert bin?
Nein, du musst den Anwaltr nicht bezahlen, dass übernimmt die Versicherung. Und lass dir von @DerHans nichts einreden. Uns ist es ganz genau so gegangen wie dir. Ich habe fast den Verdacht es war der gleiche Arbeitgeber.
Mit solchen Leuten kommt man nur per Gericht zu was.
Der wird mich jetzt richtig kennenlernen
Warum Anwalt und selber erstmal Kosten haben? Wenn ich das richtig lese hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer garnicht sozialversichert! Vielleicht ist eine Anzeige sinnvoller?
Eine Mitteilung an die zuständige AOK reicht da vollkommen. Die sind sogar schneller als der Staatsanwalt
Die KK zahlt ihm aber nicht den ausstehenden Lohn.
Die fordern höchstens von ihm die Beiträge nach, wenn der AG nicht zahlt. Und dann muss er sogar den Anteil des AG mittragen. Alles selbst so erlebt.
Es ist schade, dass Du bereits aufgehört hast. Du hättest während der Beschäftigung eine ganze Reihe an Möglichkeiten gehabt. Jetzt im Nachhinein eine Reinwürgen kann ich zwar menschlich verstehen, aber es wird ziemlich schwer werden. Ich würde es an Deiner Stelle nur mit Anwalt machen. Und natürlich ab zur Arbeitsagentur, damit Du ab jetzt krankenversichert bist.
Was soll immer der Unsinn mi tdem Anwalt. Der ist im Arbeitsgerichtsverfahren unnötig und man muss ihn auf jeden Fall SELBST bezahlen.
Wenn er Erfolg hat, bekommt er die Anwaltskosten zurück. So viel Unsinn ist das gar nicht.
Da gibt es nur ein Mittel, eine Anzeige und die Sache hat sich.
Was soll immer der Unsinn mi tdem Anwalt. Der ist im Arbeitsgerichtsverfahren unnötig und man muss ihn auf jeden Fall SELBST bezahlen.