Arbeit Schlüssel verloren
Hallo,
mein Freund hat für eine Zeitarbeitsfirma in einer anderen Firma gearbeitet. Dort hat er einen Büro- und Werkstattschlüssel, sowie zwei Baustellenschlüssel erhalten. Die ersten beiden sind ihm irgendwann unbemerkt abhanden gekommen und die andern beiden auf dem Postweg geklaut oder verschwunden, da ist lediglich der leere Briefumschlag angekommen. Wer muss denn jetzt wie haften? Die haftpflicht zahlt wohl weder für das eine noch für das andere...
6 Antworten
Da wird er wohl haften müssen; wenn er eine Schlüsselversicherung in seiner Haftpflicht implementiert hat, würde diese grundsätzlich eintreten (allerdings muß geschaut werden, ob explizit auch Firmenschlüssel mit versichert sind - das ist nicht immer der Fall).
In diesem Fall dürfte allerdings nach Deiner Schilderung grobe Fahrlässigkeit der Grund des Verlusts sein, sodaß die Versicherung nicht zahlen würde.
Nun ist weiter zu fragen, ob die Firma eine Schlüsselversicherung hat - wenn nicht, dann muß sie selbst dafür aufkommen.
Im Rahmen einer Mitarbeiterhaftung kann zumindest ein Teil der Kosten vom MA gefordert werden - hier gelten allerdings "großzügigere" Auslegungen bei Fahrlässigkeit.
Wenn eine Forderung gestellt wird, müsste das dann durch einen Anwalt geprüft werden.
Nach meiner Einschätzung dürfte allerdings eine Mitarbeiterhaftung von mind. 50% zu erwarten sein.
Also, für die ersten Beiden auf jeden Fall er, weil er nicht aufgepasst hat. Die anderen eventuell die Post, aber ich bin mir nicht sicher, da er hier nur einen einfachen Briefumschlag, statt etwas stabileres, genommen hat.
Die Kosten können sich, je nachdem, ob vielleicht eine Art Generalschlüssel dabei war, von wenigen, über mehrere Hindert, bis hin zu über tausend Euro belaufen.
Er muss als Verursacher für die entstehenden Kosten aufkommen (Schlösserwechsel usw).
Die Haftpflicht zahlt nicht bei "Schussligkeit", wenn jemand Schlüssel verlegt. Beim zweiten Fall: Hat er die Schlüssel als gestohlen gemeldet und Anzeige erstattet. Außerdem den Postdienstleister kontaktiert?
dafür ist man über den Arbeitgeber versichert... es sei er hat grob fahrlässig gehandelt... wenn Schlüssel auf dem Postweg verloren gehen kann er doch nichts dafür...
Doch, er hätte die Schlüssel persönlich abgeben sollen. Er ist absolut haftbar, musste das leider auch erleben :-(
Der Brief ist als Einschreiben rausgegangen und die Postbeamte die ihn angenommen hat bestätigt auch das etwas darin war. Die post ist kontaktiert wir warten aber noch auf Antwort... Aber ist nicht eine Haftpflicht für sowas da? Also wenn einem der Schlüssel aus der Hosentasche fällt oder sowas? und hat nicht der Arbeitgeber(Zeitarbeit) oder die Firma bei der er eingesetzt war die Pflicht ihre Schlüssel zu versichern wenn sie mitarbeiter bekommen?
Dafür muss man eine Extra-Versicherung abschließen - der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Wenn man viel mit fremden Schlüsseln zu tun hat (oder einen Generalschlüssel verwaltet) sollte man unbedingt diese Zusatzversicherung abschließen.
über den Arbeitgeber ist man da nicht unbedingt versichert