Auto von Bekanntem geliehen, wer haftet bei Kratzern
Hallo Zusammen, eine Bekannte von mir hat sich den Jaguar (Auto) von Ihrem Freund ausgeliehen. War damit in der Stadt und als sie nach Stunden zurückkam, wurde das Auto inzwischen von Unbekannten an beiden Seiten mit Schlüssel oder ähnlichem verkratzt. Jetzt meint Ihr Freund sie hafte für den Schaden und sollte diesen Ihrer Privathaftpflicht melden. Ich bin der Meinung es sei dumm gelaufen, aber dies müsse er selbst über seine Autohaftpflicht oder Kasko melden und regulieren. Wer hat nun Recht und was ist zu tun? Herzlichen Dank für Euere Antworten
funduz
12 Antworten
Jetzt nochmal für Alle zu mitschreiben:
Haftplicht Halter -> zahlt nicht
Kasko Halter --> zahlt nicht (ausser explizite Vandalismus Versicherung)
Haftplicht Leiher --> zahlt nicht (Leiher ist nicht Schadensverursacher sondern UNBEKANNT)
Wer zahlr? --> Leiher aus eigener Tasche (Verantwortungs- und Verursacherprinzip!!!!)
Kasko Halter --> zahlt nicht (ausser explizite Vandalismus Versicherung)
In der Vollkasko sind Vandalismus-Schäden gedeckt.
sehr schwieriger Fall. die Privathaftpflicht kommt nicht in Frage, die Vollkasko des Auto schon, aber dann werden die Beiträge erhöht. Das kann dazu führen, dass die Fahrerin diese erhöhten Beiträge zu übernehmen hat, ebenso eine mögliche Selbstbeteiligung. Das kann dazu führen, dass sich beide vor Gericht wieder sehen und dann vollkommen verstritten sind.
NEIIIIIINNN!!!!!! Wie oft noch! DIE KASKO ZAHLT NICHT BEI VANDALISMUS, AUSSER MAN HAT EINE EXPLIZITE ZUSATZVERSICHERUNG!!!!!
wer groß schreibt, hat nicht immer recht!
In der Vollkasko ist auch Vandalismus abgesichert.
Wenn das Auto verkratzt ist, dann hat sie entweder recht unverschämt geparkt, oder sich genau vor einem Autonomen-Cafe hingestellt.
Sie hat den Schaden zu vertreten und wird wohl dafür haften müssen.
Also die Autohaftpflicht hat mit den Kratzern rein gar nichts zu tun. Das sind Dinge, die der jeweilige Fahrer bezahlen muß. Wenn du einen Leihwagen nimmst, mußt du auch für die Schäder aufkommen, welche in deiner Zeit passiert sind.
Deine Bekannte soll sich mal die Versicherungspolice ihrer PHV durchlesen oder dort anrufen: In den meisten Fällen sind Schäden an geliehenen Gegenständen NICHT versichert! Des weiteren sind meistens auch Schäden an PKWs NICHT abgedeckt. Kurz: Die Chancen, daß ihre PHV einspringt, sind äußerst gering.
Die Haftpflicht des Halters gleicht auch nur Schäden aus, die an FREMDEN Besitz entstehen, NICHT aber die am eigenen Auto. Also kann hier nur die Kasko-Versicherung greifen!
Versicherungen sind da sehr zahlunfreudig - logo , wollen ja Kohle machen! Kleines Beispiel aus meinem Leben: Besitze ein wirklich nettes Cabrio. Mein Garagennachbar hat das Selbe, nur anderes Baujahr + Farbe. Ein Idiot, welcher einen Racheakt an mir verüben wollte, gelangte irgendwie in die Tiefgarage (neuer Freund meiner Ex) und stand nun vor dem Problem, nicht zu wissen welches Auto er jetzt beschädingen soll! Also beide Dacher + Heckscheiben zerstört + dabei hinten auf der Motorhaube rumgelatscht (Kratzer, Beulen, Schuh- und Fingerabdrücke). Polizeiaktion! Bei mir Schirm und Sonnenbrille geklaut --> EInbruchsschaden, alles von der Versicherung bezahlt :-) ... beim Nachbar wurde laut seinen Angaben nichts geklaut --> Vandalismus --> keinen Cent (vorerst, da der Typ aufgrund der Finger- + Schuhprints und meines Verdachts geschnappt wurde und jetzt die insgesamt 9000 € Schaden löhnen muss). Fazit: wenn was geklaut wird ist es immer besser als nur beschädigt!