Arbeit auf Stundenbasis (120 h) - Feiertagsvergütung

2 Antworten

Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG sagt sehr eindeutig und klar in § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen", Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Wenn sich das zu zahlende Entgelt für diesen Tag wegen ständig verschiedener Stunden nicht genau bestimmen lässt, dann ist ein Durchschnittswert aus den vergangenen Entgelten zugrunde zu legen.

Es ist genau so zu verfahren, wie bei der Berechnung des Entgeltes bei Krankheit.

Die von dir wiedergegebene Aussage Deines Arbeitgebers ist schlicht und einfach Unsinn, um sich vor der gesetzlich vorgeschreibenen Entgeltfortzahlung an Feiertagen zu "drücken".

Julika222 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 09:59

Genau das hat mein ehemaliger Arbeitgeber auch mal versucht! Gesetz gilt über dem Vertrag! Werden bei Urlaub/Krankheit durchschnittlich 4 Stunden berechnet sind es bei Feiertagen auch 4 ... Wichtig ist die durchschnittliche Arbeitszeit wird nicht aufgrund der 85 Std. Berechnet, sonder auf Basis der real geleisteten Stunden! Heißt, kommst Du regelmäßig drüber müsste er vielleicht auch mehr als 4 Std. anrechnen!

Familiengerd  11.08.2014, 13:15
@Julika222

Genau so ist es!

Schau genau in Deinen Arbeitsvertrag, wenn Dir dabei etwas nicht so gut vorkommt, suche den Kontakt zu Deiner Arbeitsvertretung.

Familiengerd  10.06.2013, 12:34

Der Arbeitsvertrag ist hierfür nicht von Bedeutung.

Die gesetzlich Bestimmung (Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen") ist eindeutig - und sie ist zwingend!

Das heißt, dass von der grundsätzlichen Regelung, dass das Entgelt an Feiertagen fortgezahlt werden muss, nicht durch einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abgewichen werden kann: Diese Vorschrift ist also unabdingbar!

Julika222 
Beitragsersteller
 10.06.2013, 19:30
@Familiengerd

Vielen Dank fur die Info ... das hilft schonmal sehr!

Julika222 
Beitragsersteller
 10.06.2013, 10:15

Naja, genauer schauen würd´ ich gern ... aber dazu steht halt nicht mehr drin :-(

Nur noch, dass sich die Arbeitszeit aus dem Dienstplan ergibt.

Arbeitsvertretung??? In einem Amt?