Arbeit auf Stundenbasis (120 h) - Feiertagsvergütung
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich pauschal für 85 Stunden x EUR vom Arbeitgeber erhalte. Für jede weitere Stunde werden x Euro vergütet.
Entfällt aufgrund dessen das Recht auf Vergütung an Feiertagen?
Ich erhalte bei Krankheit einen Durchschnittswert an Stunden (4) , und bei Urlaub auch. Ich arbeite 5 Tage die Woche. An manchen mehr , an anderen weniger. In letzter Zeit jedoch immer mehr. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müsste ich doch für den "Stundenausfall" an Feiertagen (für den ich ja nichts kann) trotzdem vergütet werden, oder??? Mein Arbeitgeber behauptet, dass nur , wenn man auf "Gehalt" arbeitet eine solche Vergütung gezahlt würde. In dem Gesetz steht jedoch nichts von Gehalt/Stundenbasis ...
Über Antworten wäre ich wirklich extrem dankbar!
2 Antworten
Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG sagt sehr eindeutig und klar in § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen", Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Wenn sich das zu zahlende Entgelt für diesen Tag wegen ständig verschiedener Stunden nicht genau bestimmen lässt, dann ist ein Durchschnittswert aus den vergangenen Entgelten zugrunde zu legen.
Es ist genau so zu verfahren, wie bei der Berechnung des Entgeltes bei Krankheit.
Die von dir wiedergegebene Aussage Deines Arbeitgebers ist schlicht und einfach Unsinn, um sich vor der gesetzlich vorgeschreibenen Entgeltfortzahlung an Feiertagen zu "drücken".
Genau so ist es!
Schau genau in Deinen Arbeitsvertrag, wenn Dir dabei etwas nicht so gut vorkommt, suche den Kontakt zu Deiner Arbeitsvertretung.
Der Arbeitsvertrag ist hierfür nicht von Bedeutung.
Die gesetzlich Bestimmung (Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen") ist eindeutig - und sie ist zwingend!
Das heißt, dass von der grundsätzlichen Regelung, dass das Entgelt an Feiertagen fortgezahlt werden muss, nicht durch einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abgewichen werden kann: Diese Vorschrift ist also unabdingbar!
Vielen Dank fur die Info ... das hilft schonmal sehr!
Naja, genauer schauen würd´ ich gern ... aber dazu steht halt nicht mehr drin :-(
Nur noch, dass sich die Arbeitszeit aus dem Dienstplan ergibt.
Arbeitsvertretung??? In einem Amt?
Genau das hat mein ehemaliger Arbeitgeber auch mal versucht! Gesetz gilt über dem Vertrag! Werden bei Urlaub/Krankheit durchschnittlich 4 Stunden berechnet sind es bei Feiertagen auch 4 ... Wichtig ist die durchschnittliche Arbeitszeit wird nicht aufgrund der 85 Std. Berechnet, sonder auf Basis der real geleisteten Stunden! Heißt, kommst Du regelmäßig drüber müsste er vielleicht auch mehr als 4 Std. anrechnen!