Pfändungs- u: Überweisungsverfügung
Folgendes Sachverhalt bei mir.
Ich hatte eine selbstständig Tätigkeit und über die gesetzliche Krankenversichert (AOK). Der Betrag wird immer am 15er auf die folgende Monat von meinen Konto abgebucht. Bis Januar 2013 hatte ich absolut kein Problem mit der Kasse. Am Ende Januar habe ich meine Gewerbe abgemeldet und Hartz 4 beantragen. Die Arge sagt zu mir, dass alle anfallende in Februar werden sie übernommen. So dass ich den Bankeinzug von der AOK am 15. Februar wiedergesprochen, daraufhin eine Mahnung von der Kasse bekommen. Ich habe den Mahnung zu dem Arge gebracht, jedoch habe ich keine Antwort, wollte auch hin um nachzufragen.
So bekommt ich plötzlich eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung von der AOK, ingesamt in die Höh 264,17 Euro. Darauf hin hat die Sparkasse meinen Konto gesperrt und das Geld von der Konto abgebucht.
Meine Frage, ist das rechtliche OK? Ist der AOK Rheinland/Hamburg eine Vollstreckungsbehörde, die keine richterliche Gewalt benötig?
3 Antworten
Sie haben vergessen, dass die Beiträge immer RÜCKWIRKEND abgebucht wurden, d.h. im Januar für Dezember, im Februar für Januar, hätten sie auf dem Einzug lesen können. nun werden sie wohl alle damit verbundenene Kosten zahlen müssen. Ein einfacher Anruf VOR Rückweisung hätte den Sachverhalt geklärt. Die ARGE übernimmt ab Febraur ja, aber nicht für Januar- und das war die Abbuchung.
anscheinend, der gedanke kam mir auch, als ich es las^^
ne, normal brauchen die da schon etwas, ein gerichtlicher mahnbescheid vielleicht?
kam da einer?
ja, da die bank da wohl keinen fehler machen wird, das wären ja einfach zu viele, die da falsch reagieren müssen, wird es wohl irgendwie seine richtigkeit haben
vielleicht hast du im vertrag irgendetwas unterschrieben dazu?
Es ist ein ganz normaler gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr nicht weniger. Ich wundere mich nur, warum die AOK so viel recht hättet?
rechtlich ist das ok. die aok "darf" das (das finanzamt übrigens auch). du musst zur aok hin. bewilligungsbescheid von der arge mitnehmen, damit die aok die pfändung wieder aufhebt. du hättest dich im übrigen bei der aok als selbstständiger quasi abmelden müssen und bescheid sagen, das ab dem 01.02.2013 die arge für dich zuständig ist. die wissen das nicht automatisch, daher haben die weiter abgebucht.
Ab 01.02.2013 wissen AOK, dass ich bei der Arge bin, ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Arge auch meine Krankenversicherung.
Diesem 264 Euro was die AOK bei mir pfändert, ist der Beitrag von Januar, jedoch buchen AOK immer am 15te des folgendes Monat, also 15.02.2013.
Ich wüsste nur nicht, dass AOK mein Konto ohne richterlich Beschluss pfändern darf. Dass Finanzamt erlaubt ist, das wusste ich, aber Krankenkasse ist mir neu. Gibt noch andere Institut, die das Pfändern ohne Beschluss? Beeinfluss dies mein Schufa oder Scorewert? Ich habe bis jetzt ein ziemlich gutes und nie was zur Schulden gekommen.
Nee, da kommt nicht aber nichts mit Gericht oder sonstige Behörde. Ausser von AOK.