Anzeige zurückziehen, Negative Konsequenzen?
Hallo,
vor ein paar Tagen ist ein Fahrer beim Parken leicht gegen mein Auto gestoßen. Nachdem er Ausgestiegen ist, war er der Meinung mich nicht berührt zu haben und ist einfach weitergelaufen, was im Grunde genommen Fahrerflucht ist. An seinem Auto ist kein Schaden entstanden, an meinem ein ganz leichter Kratzer, für den ich keine Welle machen würde, ich aber aus Prinzip zur Polizei gegangen bin und Anzeige erstattet habe, weil er ohne zu Reden weggegangen ist.
Nun habe ich aber keinen Nerv mehr für diesen Heckmeck, weil ich Stress und einen Todesfall in der Familie habe und würde die Anzeige zurückziehen, obwohl ich im Recht stehe.
Die Frage: Können jetzt durch das Zurückziehen der Anzeige negative Konsequenzen für mich entstehen ? Wie z.b. Bearbeitungskosten etc. pp.
6 Antworten
Ich glaube nicht das du die Anzeige zurückziehen kannst, da das was du beschreibst, den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt. Fahrerflucht wiederum ist, soweit ich weiß, ein Offizialdelikt, dass von Amts wegen verfolgt wird. Insofern könntest du die Anzeige nicht mehr stoppen. Es sei denn ich liege mit meiner Vermutung falsch, dass es sich eben nicht um ein Offizialdelikt handelt.
Sollte dem so sein, kannst du die Anzeige ohne negative Konsequenzen für dich zurück ziehen. Es entstehen dabei auch keine Kosten.
Da es ein Offizialdelikt ist, kannst du eine Anzeige nicht zurückziehen. Die Tat wird mit oder ohne dein Einverständnis verfolgt.
Aber:
Liegt überhaupt ein Unfall i.S. des § 142 StGB vor? Ein Unfall setzt einen Schaden vorraus, ein Bagatellschaden unter 50 € Schadenshöhe ist kein Unfall. Sollte also der Schaden derarart gering sein, so solltest du das der Polizei mitteilen und darauf hinweisen, dass du nach Begutachtung des Schadens von einer Schadenshöhe von 20 € ausgehst, also kein Unfall vorliegt.
Du hast eine Anzeige nach § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort erstattet. Diese kannst Du nicht zurücknehmen.
Kann ich eine Strafanzeige zurückziehen? – Kanzlei Mieth
kanzlei-mieth.de/faq/kann-ich-eine-strafanzeige-zurueckziehen/Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen? - Strafverteidiger Berlin
https://www.strafverteidiger-berlin.info/kann-man-eine-strafanzeige-zuruecknehmen/Fahrerflucht ist ein Offizial- und keine Antragsdelikt. Das ist durchaus entscheidend, denn eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, es handelt sich dabei nur um eine "Zurkenntnisbringung". Bei Offizialdelikten sind Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich gehalten, einen zureichenden Anfangsverdacht auf eine Straftat zu verfolgen, dabei ist es unwesentlich, wie sie zur Kenntnis um den Sachverhalt gelangten (§ 160 Abs. 1 StPO).
wie schon gesagt, kannst du Offizialdelikte nicht mehr zurückziehen.
Bei Antragsdelikten wie z.B. Hausfriedensbruch kannst du den Strafantrag wieder zurückziehen. Jedoch kommen dann unter Umständen die entstandenen Bearbeitungskosten auf dich zu.