Anzeige wegen Streich an einem Handy?

9 Antworten

Ich weiss ja nicht, was Ihr da Instagram-daten-mässig genau gemacht habt, aber wenn es etwas diffamierendes, beleidigendes o.ä. ist, dann kann er Euch grundsätzlich schon anzeigen.

Dazu kommt noch wahrscheinlich der Straftatbestand des “Verstosses gegen das Datenschutzgesetz“ - Ihr habt an seinem Handy herumgefuhrwerkt und, so gesehen, seine Daten missbraucht!  :/

Sollte aber trotzdem alles halb so wild sein!

Mein Tip:

Übernehmt für alles, was Ihr da gemacht habt, die Verantwortung - egal, ob er Euch anzeigt oder nicht!

Wenn schon der Vorwurf des “Rufmordes“ ausgesprochen ist, dann habt Ihr ihn mit Sicherheit blossgestellt, beleidigt, in ein “falsches Licht“ gestellt oder evtl. noch schlimmeres.

Das müsst Ihr wieder ausbügeln! 

Das heisst, wenn er bei Instagram gesperrt ist, dann müsst Ihr einmal dafür sorgen, dass die Sperre aufgehoben wird. 

Z. B. könntet Ihr mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen (es gibt mit Sicherheit sowas wie eine Möglichkeit zum Feedback, zu einer Stellungnahme oder so) und könntet, mit Angabe Eurer Namen beispielsweise, zugeben, was Ihr Euch gelappt habt und darum bitten, die Sperre wieder rückgängig zu machen.

Wenn er zusätzlich auch durch Euch in der Öffentlichkeit blossgestellt wurde, dann kann man auch versuchen, das ebenfalls wieder gutzumachen. 

Ihr könnt nämlich schlicht und einfach zu Eurem Tun stehen und öffentlich (soweit das geht und natürlich auch notwendig ist ;-) erklären, was es mit dem geänderten Namen und den falschen Angaben u.s.w. auf sich hat. Dass es von Euch ein dummer “Scherz“ war und Euer Kollege rein gar nichts damit zu tun hat und so weiter....

Überlegt Euch einfach, wie Ihr Euch im umgekehrten Fall fühlen würdet! Und auch, was Du von den “Freund“ ;-) der Dir das eingebrockt hat, erwarten würdest!

Es sollte Dir nicht darum gehen, nicht angezeigt zu werden (viel kann da sowieso nicht passieren), sondern darum, Verantwortung für Freundschaften zu übernehmen!

Wenn man Mist baut, muss man dafür gerade stehen - erst recht, wenn es um Freunde, Kollegen, Familie u.ä. geht.

Wer sich vor den Konsequenzen drückt, ist schlicht und ergreifend ohne Eier (ich weiss nicht, wie ich das jetzt anders ausdrücken soll) und eine Memme!

Macht einfach das, was Ihr Euch im umgekehrten Fall auch wünschen würdet.

Das ist das, was man Respekt und Freundschaft nennt!  :)

Und dass Ihr den Kollegen noch als Entschuldigung zu etwas einladen solltet, versteht sich ja von selbst.

:D

JuraErstie  19.05.2016, 00:24

Sorry, aber weder gibt es einen Straftatbestand namens "Verstoß gegen das Datenschutzgesetz" noch hat eben jenes Gesetz hiermit etwas zu tun. Und den "Rufmord" gibt es ebensowenig.

Denke mal das bis auf das ändern vom Klingelton da schon die möglichkeit besteht das er dich Anzeigt.

Die Frage ist, durch was habt ihr das Hintergrundbild ersetzt? War es vllt beleidigend wie z.b. Schwein etc?

Streng genommen war das ändern des Namen auf Instagram eine Computer Sabotage bzw Auspähen von Daten. Weis ja nicht wie ihr die Pin Sperre umgangen habt etc.

An deiner Stellle würde ich mich entschuldigen und ihm zu ner Pizza mit ner Cola einladen. Da beruhigt er sich bestimmt ganz schnell.

Be4zZz 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 23:27

Als hintergrund haben wir eine Frau genommen die sich im Sand eben Positioniert. Die Pin Sperre haben wir nicht umgangen, es war gar keien vorhanden.

Frikadello  18.05.2016, 23:28
@Be4zZz

Würde mich dennoch Entschuldigen. Denke mal wenn das so war, wird da nix passieren.

leider ist das ein nicht grade harmloser Eingriff in die Privatsphäre deines Freundes, über Klingeltöne würde keiner was sagen, aber alles was mit Bildern oder gar Sozial Media Plattformen zu tun hat kann unter anderem Konsequenzen hinter sich her ziehen, bedenke immer dass du das wahrscheinlich auch nicht so toll finden würdest, rede nochmal mit ihm, vielleicht sieht er nochmal von einer Anzeige ab, hast du irgendetwas in sein Profil geschrieben dass ihn bloß stellen könnte? dann würde es allerdings wirklich als Rufmord durch geheh

Be4zZz 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 23:28

Wir haben lediglich ein Bild vom schlechten Wetter gemacht und geschriben dass er es sehr Toll findet und an solch einem Tag gerne Grillen ginge.

Be4zZz 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 23:35
@Be4zZz

Deswegen gehe ich auch davon aus, dass das eine lüge von ihm war, um uns angst zu machen oder so. Weil ich denke wegen sowas wird man niemals gebannt.

Hallo Be4zZz,

das der Freund verärgert ist, ist durchaus nachvollziehbar.

Das war sicherlich moralisch gesehen nicht in Ordnung was Ihr gemacht habt, aber moralisch nicht in Ordnung bedeutet ja nicht, dass diese Handlung strafbar ist.

Weder erfüllt man einen Straftatbestand, wenn man

  •  ungefragt an ein fremdes Handy geht, noch wenn man
  • den Klingelton ändert, noch wenn man
  • das Hintergrund ändert und auch nicht wenn man
  • den Instagram Namen ändert

Und was den Rufmord angeht, so gibt es den Straftatbestand des Rufmordes nicht.

Die Handlungen, die einen Rufmord ausmachen, können zwar die folgenden Straftatbestände erfüllen:

  • gem. § 185 StGB - Beleidigung
  • gem. § 186 StGB - Verleumdung
  • gem. § 187 StGB - Üble Nachrede

Allerdings sehe ich in Euer Handlung keinen der drei angeführten Straftatbestände als erfüllt an.

Im übrigen, selbst wenn einer der drei Straftatbestände erfüllt  währe, so langt eine Anzeige nicht, sondern der Geschädigte muss einen Strafantrag stellen.

Diesen Strafantrag kann man erst mit 18 stellen. Ist Dein Freund unter 18, muss der Strafantrag von seinen Eltern gestellt werden.

Allerdings ist es so gut wie ausgeschlossen, dass Ihr für die Tat strafrechtlich belangt werdet.

Im Fall Eurer Frage, wird mit Sicherheit kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegen. Insofern muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Euch nach folgender Rechtsgrundlage einstellen:

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§ 376 StPO - Anklageerhebung bei Privatklagedelikten

Die öffentliche Klage wird wegen der in § 374 bezeichneten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt

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Frage mich allerdings, was Ihr unter Freundschaft versteht? Auf der einen Seite geht man nicht ungefragt an fremde Handys auf der anderen Seite zeigt man wegen solch eines Scherzes seine Freunde an.

Ich denke eh, dass er sich seinen Ärger nur Luft machen wollte, aber sicher nicht ernsthaft in Erwägung zieht zur Polizei zu gehen.

Im übrigen, kannst Deinen Freund ja mal auf diesen Paragraphen hinweisen:

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§ 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

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Kannst ihn ja sagen, dass die Polizei  dann bei Anzeigenstellung nach der eben angeführten Rechtsgrundlage sein Handy als Beweismittel beschlagnahmt/sichergestellt wird. Aber das Handy ist ja nicht weg, sondern spätestens wenn das Strafverfahren in paar Monaten abgeschlossen ist, bekommt er das Handy ja wieder zurück :-)

Schöne Grüße   
TheGrow

Be4zZz 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 14:17

Vielen Dank, dass du mir zudem auch die Paragraphe gelistet hast :)

Seid ihr noch Kinder, also unter 15, passiert da gar nichts. Und ob man wegen "sowas" ein Verfahren einleitet, bezweifle ich. Wenn, dann wird das sofort eingestellt.

Entschuldige dich bei deinem Freund, denn das ist schon unmoralisch und es kommt zu nichts.