Anzeige wegen Sachbeschädigung wegen Edding auf der Kleidung?
Sehr geehrte Community, Ich habe vor kurzem einen Klassenkameraden versehentlich mit Edding bemalt und von der Tinte ist etwas auf die Kleidung gekommen, nicht groß aber sichtbar bei genaueren betrachten, kann er mich deswegen anzeigen und würde er damit durchkommen oder würde die anklage fallen gelassen werden?
8 Antworten
Er könnte den Schaden ( die Reinigung ) wohl zivilrechtlich einklagen, strafrechtlich kommt er damit nicht durch.
Wenn Du eine Sache beschädigt hast musst Du für den Schaden auch aufkommen.
Dabei spielt es keine Rolle das dies versehentlich geschah.
Dies ist eine zivilrechtliche Sache und keine Strafrechtliche.
Da nur die vorsätzliche Sachbeschädigung strafbar ist, müsste dir erstmal nachgewiesen werden können, dass du das absichtlich gemacht hast! Zivilrechtlich müsstest du natürlich den Schaden ersetzen
Versehentlich bemalt... klingt schon komisch. Der klagt dich nicht an. Du bzw. deine Eltern haben doch eine Haftpflichtversicherung - die greift, wenn es "versehentlich" passiert ist.
Normalerweise bezahlt der Beschädiger die Reinigung oder ersetzt das Stück. Zur Anzeige sollte es nur kommen, wenn sich der Beschädiger stur stellt und asozial bleibt. Im Verhandlungsfall verliert fast immer jeder.
Fahrlässige Sachbeschädigung ist aber nicht strafbar. Egal, wie asozial sich der Schädiger verhält. Ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.