Anzeige bekommen Anklage fallen gelassen

4 Antworten

Es ist schon richtig, dass die StA das Verfahren in deinem Fall gem. § 152a I StPO gegen Auflagen und Weisungen einstellen will. Aber diesen Schritt geht die StA sicher nicht, weil sie so nett ist, sondern, weil sie möglicherweise in einem tatsächlichen Verfahren gegen eine gute Strafverteidigung verlieren würde. Insofern solltest du einen Strafverteidiger zu rate ziehen und dir überlegen, ob du es auf ein Verfahren ankommen lassen willst, an dessen Ende auch ein Freispruch ohne irgendwelche Auflagen und Weisungen stehen kann.

Das heißt, das Ermittlungsverfahren wird gegen Auflagen eingestellt.

Auflagen können sein Sozialstunden oder ein Strafgeld.

Zahlst Du (oder arbeitest Du) ist das danach erledigt.

Das hat den Hintergrund, dass nicht jeder Fall gleich verhandelt werden muß, das geht auch ohne Verhandlung. Stimmst Du den Bedingungen jedoch nicht zu, dann wird Anklage erhoben.

blackbeard1 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 16:05

und die Anzeige wird dann auch fallen gelassen ?

Danke erstma für deine Antwort

Du must dieser "Einladung" folge leisten, und einfach so fallen lassen ist nicht - entweder reichen die Beweise nicht für den Nachweis einer Straftat oder er stellt die Strafverfolgung gegen eine Auflage ein - wie die aussieht erfährst du ggf. vom Staatsanwalt.

Aber im Führungszeugnis der Belegart 0 wird die Anzeige eventuell trotzdem noch drin stehen.

Heißt das, dass du dann einfach so weitermachen könntest als wäre nichts ?

Nein. Es gilt halt als eine Anzeige, die du bekommen hast. Mit dem Vermerk, dass sie fallen gelassen wurde. Ist nicht weiter tragisch, wenn es sich nicht wiederholt. Solltest du irgendwann nochmal was dummes machen, hast du da aber schon zwei Anzeigen. Ist das dann noch nur Zufall ? Wohl eher nicht... Ist das für dich dann noch negativer ? Vermutlich schon...

Wäre nett wenn du einfach aufpasst.

Grüße

blackbeard1 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 15:14

Die Anklage wurde Fallen gelassen, die Anzeige bleibt also ?