Komme ich mit 16 in den Knast?
Hallo Leute,ich hätte mal eine Frage,ich bin 16 Jahre und habe 4 Anklagen 1.wegen Fahren ohne Führerschein (tuning am Moped dadurch erlöschen der Fahrerlaubnis) 2.Sachbeschädigung (mit einem Kumpel mit Edding ans Schulko gemalt) 3. Bedrohung (einem Mädchen geschrieben "ich würde sie wegpusten"-null ernst gemeint) und 4.Volksverhetzung (einen Judenwitz in der Öffentlichkeit gemacht) was denkt ihr was dabei raus kommt,wie wird meine Strafe in etwa sein?Ich habe bald Gerichtstermin und würde mich gerne Mental darauf vorbereiten.
Danke!
4 Antworten
überzeuge den richter, dass du deinen blödsinn ernsthaft und ehrlich bereust. dann kannst du mit einem blauen auge davonkommen.
ausreden oder fadenscheinige begründungen hat der richter schon immer von unbelehrbaren straftätern gehört, die später in eine richtige kriminelle karriere abgleiten. dann gibt es auch meistens selbst für ersttäter haftstrafen (jugendarrest).
hauptsache, du lernst daraus, dass es sich niemals lohnt, aus jugendlichem leichtsinn und sinn nach verrücktem die grenze zu straftaten zu überschreiten.
Eine Ordnungswidrigkeit wird ihm aber offensichtlich gar nicht vorgeworfen.
Vielen Dank,das beruhigt mich erstmal ein Wenig.
Ich habe bald Gerichtstermin und würde mich gerne Mental darauf vorbereiten.
Werden Dich Deine Eltern begleiten .... auch das wirkt sich meist eher positiv aus.
https://jm.rlp.de/fileadmin/mjv/Broschueren/Jugendstrafverfahren.pdf
Betrachte einmal die Schaubilder auf Seite 8 FF damit Du siehst wie der Weg zur Gerichtsverhandlung ist.
Hat sich die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet?
Ansonsten gehe ich davon aus, dass es einen "Sack voll" Sozialstunden geben wird und möglicherweise einen Jugendarrest ... übers Wochenende oder etwas länger während der Schulferien...... warte es ab.
einiges an Sozialstunde bekommst du aufjedenfall unter umständen auch bisschen Jugendarrest
... höchstens in den Jugendarrest.
Bei Pkt 1. Fahren ohne FS u Tuning - kommt auch darauf an was festgestellt wurde an Höchstgeschwind.der Bussgeldkatalog sieht mind. eine Geldstrafe vor .