Anzeige wegen Morddrohung für 14 Jährige?

9 Antworten

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Das ist eine komplizierte Konstellation. Er ist schuldunfähig, sie nicht. Grundsätzlich würde ich ihre Antwort als Notwehrhandlung einstufen. Es gab einen rechtswidrigen Angriff, gegen ein geschütztes Rechtsgut (gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit) und nun ist die Frage, ob die Reaktion geeignet war den Angriff zu beenden... Da scheiden sich die Geister.

Man muss sagen, ja, natürlich ist es Kindergarten. Aber die erste Drohung kam von ihm, da hat sie nichts zu befürchten.

Gegenklage, falls irgendwas auf euch zukommt und gut is.

JuraErstie  12.02.2016, 22:10

nein, man wird sie da rausbekommen, wenn denn überhaupt etwas passiert

lordmoritz4643 
Beitragsersteller
 13.02.2016, 01:11
@JuraErstie

Das ist gut, danke

JuraErstie  12.02.2016, 19:29

in dem Moment wäre er es gewesen, zumindest grade beendet...

lordmoritz4643 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 20:07
@JuraErstie

Das heißt meiner süßen passiert nichts? :/

Szwab  12.02.2016, 19:25

Die Frage ist ob der Angriff denn auch gegenwärtig ist.

Ihr könnt nur die erste Bedrohung ebenfalls zur Anzeige bringen, aber das hilft ihr nicht viel. SIE ist strafmündig und kann für die Bedrohung rechtliche Konsequenzen erfahren, mit 13 ist der andere strafunmündig und kann nicht bestraft werden,  wenn er überhaupt eine Anzeige bekommt.

Unreifes Teenager-Gehabe. Das stellt die Staatsanwaltschaft ein, nachdem die Polizei die Eltern und Kinder zurechtgerückt hat.

Ich würde mich bei der Polizei schlau machen. Die reagieren meist erst wenn etwas passiert ist. Aber eine Anzeige solltest Du schon aufgeben wenn Du Dich bedroht fühlst. Der Tatbestand der Nötigung ist erfüllt.

Morddrohung bleibt Morddrohung.Hätte sie sein lassen sollen und den anderen Anzeigen.Mit 14 ist man strafmündig.Sie kann vielleicht Sozialstunden erwarten wenn sie vorher nicht auffällig war.

lordmoritz4643 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 18:20

war sie nicht. aber danke