Kann eine 14 Jährige mit einem 18 Jährigem zusammen sein?

25 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo das Thema wurde behandelt und zwar hier:

Ab wieviel Jahren darf man laut gesetz sex haben?

ich zitiere Mal die Antwort von hapebue: "Also ab 14 darfst du mit jemandem Sex haben, der nicht 3 Jahre älter ist als du und nicht jünger als 14. Ab 16 hast du gesetzlich das Recht auf sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung. Das ist gesetzlich genauso festgelegt wie z.B. die Tatsache, dass du dann Bier trinken darfst. Dein Sexualpartner darf allerdings nicht älter als 18 sein, sonst macht er sich strafbar aufgrund sexuellen Handlungen an Minderjährigen. Aber wenn deine Eltern nichts gegen einen 18-jährigen Partner haben, wird es wohl auch niemanden geben, der in deshalb anzeigt!"

Ich finde die Antwort klasse und zusammenfassend - zusammensein ist okay. Sex nicht, denn der Partner darf höchstens 17 sein. Aber wie gesagt solange niemand anzeige erstattet (Eltern o.ö.) wird nichts passieren... Allerdings finde ich persönlich 14 und 18 ... ein wenig eklig, ich werde jetzt 20 und ich KÖNNTE aus moralischen Gründen einfach nis mit einem 16 jährigen haben. Ich weiß nicht ... ist meine persönliche Meinung. :) lg

flirtheaven  09.07.2010, 13:09

das sind aber nicht die aktellen gesetzlichen regelungen. die finden sich in § 182 StGB

Aronphoenix  09.07.2010, 13:59
@flirtheaven

Jep, hat nichts mit dem Dt. Rcht zu tun.

A und B "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet.

Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)


Quelle:

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

ReinerUnsinn  09.07.2010, 13:12

Wohlgemerkt. Es geht hier um die gesetzliche Ansicht, nicht um die moralische.

Vom gesetz her nicht! aber es muss keiner wissen .. und sie muss aufpassen den die älteren denken weil man so jung ist das sie einen für dumm halten ..Daher soll sie das lassen,denn ein älterer darf in clubs gehn,nachts raus gehn usw. und deine schwester nicht. (halt meine meinung!!!)

Nein, das ist ncith vom Gestz erlaubt.

Aber das ist auch gar nicht nötig, denn das Gestz verbietet es nicht. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt :D

unter 16 darfst du es eigentlich nicht.. es wird aber grundsätzlich toleriert, wenn die eltern nix dagegen haben. Beischlaf ist jedoch nicht zulässig.

flirtheaven  09.07.2010, 13:11

woher hast du die grenze mit 16 jahren? das stimmt so nicht!

DPawi  09.07.2010, 13:25
@flirtheaven

schaut bitte hier nach: Es ist mithin die Handlung im Kontext der einschlägigen Norm, hier § 182 StGB zu qualifizieren. § 182 StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung und ungestörte sexuelle Entwicklung von Jugendlichen unter 16 Jahren. Somit sind sämtliche Handlungen mit unter 16-jährigen mit sexuellem Hintergrund untersagt. Jedoch hat es sich zwischenzeitlich so eingebürgert, dass sogar beziehungen mit 14-jährigen nicht mehr so sehr als abhängigkeitsverhältnis gedeutet werden, vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

flirtheaven  09.07.2010, 13:40
@DPawi

ja und? nach dem neuen 182 sind sexuelle handlungen zwischen jugendlichen und über 18-jährigen nicht verboten, solange sich der erwachsene an die angegebenen regeln hält. d.h. einvernehmlicher sex ist nicht strafbar. hier der gesamte text:
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Aronphoenix  09.07.2010, 14:00
@flirtheaven

So ist es und nicht anders. Da ist ncihts strafbares dran.

Gina02  09.07.2010, 13:05

Stimmt so nicht: Wenn Eltern z.B. tolerieren, dass der Freund der Tochter bei der Tochter übernachtet, machen sie sich ebenfalls strafbar! (wenn sie minderjährig ist, wohlgemerkt).

DPawi  09.07.2010, 13:26
@Gina02

. Grundsätzlich gilt:

Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

  2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Strafantrag nicht ist notwendig.

Eine Strafanzeige diesbezüglich kann von jeder Person erstattet werden.