Anzeige wegen Hausfriedensbruch :( Was erwartet mich jetzt =?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Semester3,

bezüglich einer Strafanzeige und des Ausgangs des Ermittlungsverfahrens kommt es darauf an, wie die Situation bzw. das Gebiet sich vor Ort tatsächlich gestaltet. Ob es deutlich erkennbar war oder wirklich Schilder vorhanden waren, die den Zutritt untersagt haben.

Davon abgesehen gehe ich davon aus, dass es zu keiner Strafanzeige kommen wird. Ich vermute, der Sicherheitsdienst wollte dir sicherlich nur ein wenig Angst machen, damit du das ja nicht nochmal machst. Eine Strafanzeige wäre sicherlich erfolgt, hättest du auch noch etwas beschädigt. Aber da du das ja nicht getan hast, denke ich, er lässt es auf sich beruhen.

Falls doch etwas kommen sollte, kannst du dich ja gerne nochmal hier melden.

Viele Grüße

AnonJura

Semester3 
Beitragsersteller
 07.09.2014, 01:01

Ich hab einen Brief von der Polizei bekommen, desshalb hab ich ja so angst :/ Ich wollte fragen mit welcher Strafe ich rechnen kann ?

AnonJura  08.09.2014, 08:04
@Semester3

Guten Morgen Semester3,

ich melde mich gleich bei dir Privat.

Aber ich kann dir vorab schon die Hoffnung nehmen, dir eine genaue Strafe zu nennen. Die ist in den Gesetzen anhand eines Strafmaßes bestimmt und wird innerhalb dieses Rahmens vom Richter festgesetzt. Liegt also im Ermessen des Richters.

Viele Grüße

AnonJura

Semester3 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 22:00
@AnonJura

Richter ????

Kommt das ganze vor Gericht ?

AnonJura  09.09.2014, 11:24
@Semester3

Sofern die Sache nicht zuvor durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird, klar!

Aber ich persönlich halte es für nicht wahrscheinlich, dass die Sache vor Gericht verhandelt wird. Eher mit einer Einstellung, eventuell mit Auflagen wie z.B. mit wenigen Sozialstunden. Härter wird es dich, ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kommen.

Viele Grüße

AnonJura

Semester3 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 17:08
@AnonJura

Und bin ich dann vorbestraft ?

Semester3 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 17:08
@AnonJura

Und bin ich dann vorbestraft ?

AnonJura  21.09.2014, 20:57
@Semester3

Entschuldige bitte die verspätete Antwort Semester3.

Vorbestraft in dem Sinne bist du, sobald es durch ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu einem rechtskräftigen Urteil gegen dich gekommen ist. Im Führungszeugnis bestehen Eintragungen jedoch nur, sofern du verurteilt wirst zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe ab 3 Monaten. Hat es jedoch bereits eine rechtskräftige Verurteilung zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe z.B. gegeben, erscheinen auch rechtskräftige Verurteilungen bei weniger als 90 Tagessätzen oder weniger als 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Genaueres hierzu ist nachzuschlagen unter § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG.

Demzufolge bist du bei einer Einstellung des Verfahrens, auch gegen Auflagen, nicht verurteilt, so dass es Einträge im Führungszeugnis gäbe.

Viele Grüße

AnonJura

Semester3 
Beitragsersteller
 22.09.2014, 19:43
@AnonJura

Vielen dank für deine Hilfe :)

Ich wollte nur noch fragen was auf mich zukommt wenn ich zur Anhörung kommen soll. LG

Semester3 
Beitragsersteller
 22.09.2014, 19:43
@AnonJura

Vielen dank für deine Hilfe :)

Ich wollte nur noch fragen was auf mich zukommt wenn ich zur Anhörung kommen soll. LG

AnonJura  23.09.2014, 15:22
@Semester3

Ich nehme an, du meinst jetzt die Vorladung zur Hauptverhandlung vor Gericht, richtig?

Keine Sorge, wenn du da hin musst. Du findest in deiner postalischen Vorladung (gelber Briefumschlag) dann das korrekte Gericht, bei welchem du deine Verhandlung hast, außerdem das Datum und den Raum, in welcher deine Verhandlung stattfindet.

Du wirst an dem Tag mit deiner Vorladung früh genug (plane ein, etwa 20 Minuten vor dem Verhandlungstermin vor dem Gerichtssaal zu sein, falls es Verspätungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Stau oder sonstige Verzögerungen gibt) vor dem Gerichtssaal sein und dort warten, bis du in den Saal gerufen wirst. Die Ansage wird in etwa so heißen: "In der Strafsache "bla bla " bitte alle eintreten".

Du wirst in den Gerichtssaal eintreten und dich vor die Anklagebank stellen. Der Richter wird, wenn alle Beteiligten an Ihrem Platz sind, alle bitten, Platz zu nehmen. Der Staatsanwalt wird sodann die Anklage gegen dich verkünden.

Anschließend wird der Richter dich fragen, ob du aussagen oder deine Aussage verweigern möchtest und dir einige Fragen stellen. Ggf. stellt auch der Staatsanwalt einige Fragen zu dem Sachverhalt.

Meistens, sofern du vor Gericht aussagen möchtest (wozu ich dir in vielen, aber lange nicht allen, Fällen auch raten würde), bittet der Richter dich erst einmal, den Ablauf der Sache aus deiner Sicht zu schildern.

Hiernach kommen eben erwähnte Fragen durch ggf. Richter, ggf. Staatsanwalt.

Möglicherweise wird in deinem Fall noch der Mann vom Sicherheitsdienst als Zeuge gehört, dies allerdings eigentlich nur bei Unklarheit der Sachlage.

Anschließend hält der Staatsanwalt in der Regel sein Plädoyer, d.h. er schildert die jetzige Sachlage aus Sicht der Staatsanwaltschaft und beantragt eine bestimmte Bestrafung oder eben auch nicht (Freispruch, Sozialstunden, Arrest, Jugendarrest, Geldstrafe, Freiheitsstrafe).

Daraufhin hält, sofern du durch einen vertreten wirst, dein Anwalt sein Plädoyer und beantragt unabhängig vom Staatsanwalt ebenfalls eine Bestrafung oder eben auch nicht.

Vor der Urteilsberatung durch das Gericht hast du noch einmal die Möglichkeit, etwas hierzu zu sagen.

Danach berät das Gericht (oder der einzelne Richter sich selbst) zu dem Urteil.

Hiernach findet die Urteilsverkündung statt und der Richter weist auf die ggf. möglichen Rechtsmittel seitens des Täters und der Staatsanwaltschaft hin.

Am Ende schließlich hast du noch einmal die Möglichkeit, etwas zu sagen. Danach erklärt der Richter die Verhandlung in der Regel für geschlossen.

Viele Grüße

AnonJura

Semester3 
Beitragsersteller
 28.09.2014, 21:31
@AnonJura

Vielen dank du hast mir sehr geholfen, aber ich wurde nur zur zeugenbabla eingeladen, also zum Polizeipräsidium.

AnonJura  07.10.2014, 16:09
@Semester3

Das freut mich sehr. Dann ist es also nochmal gut gegangen.

Mit besten Grüßen

AnonJura

Also da wird glaube ich nix großes passieren . Vll. 5sozialstunden oder so. Ich glaube aber eher das das verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Also ich glaube wegen der Geringfügigkeit der Strafe wird das Eingestellt solange nix passiert ist