Anzeige wegen ,,Betrug“?

7 Antworten

Das Geld mußt du eh zurück geben; tu also nicht so großzügig.

Mit 16 und Ersttäterschaft kommt nicht allzu viel auf dich zu. Maximal Sozialstunden.

HierIstEsDunkel  06.01.2022, 16:44

Fast, da wäre noch der Betrug über ebay

Anonym21111109 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 16:47
@HierIstEsDunkel

Wie meinst du das

HierIstEsDunkel  06.01.2022, 16:48
@Anonym21111109

Das weißt du schon selbst, die Aktion mit den kaputten Schuhen die du als fast neu verkauft hast

Anonym21111109 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 16:49
@HierIstEsDunkel

Da war keine Anzeige er wollte mich veräppeln

Still  06.01.2022, 16:49
@HierIstEsDunkel

Das ist aber ein zivilrechtlicher Streit und kein Strafrecht.

Anonym21111109 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 16:50
@Still

Wie meinst du

Die Strafe wird vermutlich nicht so dramatisch ausfallen.

Was dich allerdings Kopf und Kragen kosten könnte: der Inhaber der Markenrechte deiner Fakes könnte zivilrechtlich Schadenersatz fordern.

Da bist du ganz schnell im 5-stelligen Bereich.

kevin1905  31.08.2022, 20:03

Und Privatinsolvenz scheidet aus da verbotene vorsätzliche Handlung.

Scheint mir ein lupenreiner Betrug zu sein. Viel Erfolg.

"Geld zurück" wird da niemand interessieren. Du verkaufst illegale Ware gewerblich.

Das ist keine Lapalie, du bekommst ernsthaft Schwierigkeiten.

wegen 30 Euro wirst wohl nicht das Problem kriegen, sondern wegen den mind. 100 anderen geschäften dieser Art. Also die Anzahl.